1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Verden
  4. Achim

Einzelfall statt Rasse: Achimer Finanzausschuss befasst sich mit Änderung der Hundesteuersatzung

Erstellt:

Von: Christian Walter

Kommentare

Pointer Mix Arthur beißt nicht und ist auch sonst nicht verhaltensauffällig, also nicht gefährlich. Der Achimer Finanzausschuss hat sich mit der Definition „gefährlicher Hunde“ und der daraus folgenden höheren Besteuerung befasst.
Pointer Mix Arthur beißt nicht und ist auch sonst nicht verhaltensauffällig, also nicht gefährlich. Der Achimer Finanzausschuss hat sich mit der Definition „gefährlicher Hunde“ und der daraus folgenden höheren Besteuerung befasst. © Dennis Bartz

Der Finanzausschuss der Stadt Achim hat sich mit einer Änderung der Hundesteuersatzung befasst. Demnach soll ab 2024 – wie anderswo bereits seit Jahren üblich – die Rasse kein Kriterium für die Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden mehr sein. Für „gefährliche Hunde“ gilt ein deutlich höherer Steuersatz.

Die Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Achim geriet am Dienstag zu einem regelrechten Fachgespräch. Da in der Sitzung des Ausschusses für Organisation, Finanzen und Personal Amtstierärztin Dr. Christine Hoyer vom Veterinärdienst des Landkreises Verden zu Gast war, nutzen die Mitglieder des Gremiums die Gelegenheit ausführlich, um sich detaillierte Fragen beantworten zu lassen. Das Hintergrundwissen der Expertin rund um die Hundehaltung – Erziehung, Rassen, Verhalten, Gefährlichkeit – half dem Ausschuss bei einer dezidierten Meinungsbildung und wurde von den Mitgliedern dankend angenommen.

So konnten sie das eigentliche Thema, um das es ging, besser beurteilen und einordnen: Einige Passagen der Hundesteuersatzung standen auf der Tagesordnung. Vor allem ging es darum, darüber zu befinden, wie definiert wird, was „gefährliche Hunde“ sind. Denn für diese werden in Achim 600 statt 48 Euro an jährlicher Steuer fällig.

Bislang sieht die Achimer Hundesteuersatzung vor, dass die im sogenannten Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes von 2001 genannten Hunde pauschal als gefährlich gelten. Das betrifft laut Gesetzestext „die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden“.

Diese Einstufung jedoch ist aus Sicht von Petra Geisler (SPD) und Isabel Gottschewsky (CDU) nicht mehr zeitgemäß, weshalb sie bei der Achimer Verwaltung eine Änderung der Satzung beantragt haben. „Wichtig ist dabei, dass ein Hund nicht aufgrund der Rasse als gefährlich gilt, sondern dass ein Fachmann oder eine Fachfrau feststellt: Da besteht tatsächlich eine erhöhte Aggressivität und die Allgemeinheit muss vor diesem Tier geschützt werden“, so Petra Geisler zum Auftakt der Debatte. „Dass bestimmte Rassen per se als gefährlich gelten, ist absolut nicht zeitgemäß und war es auch nie.“

Nadine Fischer (CDU) stellte die Frage in den Raum, anhand welcher Faktoren oder Ereignisse ein Hund durch eine Fachkraft geprüft werden solle. „Muss erst was passiert sein, muss jemand oder ein anderer Hund gebissen worden sein? Welche Faktoren legen wir zugrunde?“ Alle (neu) angemeldeten Hunde zunächst einer Prüfung zu unterziehen, sei ein „Heidenaufwand“. Grundsätzlich sehe sie es auch so, dass das Kriterium der Rasse nicht der richtige Weg sei, „denn das Problem sitzt meistens am anderen Ende der Leine“.

„Die Frage ist berechtigt“, antwortete Fachfrau Christine Hoyer vom Landkreis. Es sei tatsächlich so, dass es einen Anlass geben müsse – beispielsweise einen Angriff oder erhöhte Aggressivität – um eine amtliche Prüfung der Gefährlichkeit zu veranlassen, also sowohl nach einem Biss als auch präventiv. „Das betrifft jede Hunderasse“. Die Amtstierärzte „stellen die Gefährlichkeit anhand des Einzelfalles fest“, so Hoyer. Die Zahlen sind in letzter Zeit gestiegen: „Mittlerweile wird uns jede Woche ein Vorfall gemeldet, der dann amtstierärztlich und ordnungsbehördlich überprüft wird.“ Das habe aber nicht zwingend etwas damit zu tun, dass mehr gefährliche Hunde gehalten würden, sondern einerseits mit einer gesellschaftlichen Entwicklung (Hoyer: „Das sind manchmal Bagatellen“), und andererseits mit einer insgesamt steigenden Anzahl von Hunden im Landkreis Verden.

Eine Frage, die auch diskutiert wurde, war, ob das Instrument der Steuer geeignet ist, um dem Problem der Gefährlichkeit von Hunden zu begegnen. Hans Baum (FDP) hatte sie in den Raum gestellt und bekam von Petra Geisler die Antwort, dass sie schon glaube, „dass die Steuer eine gewisse Lenkungsmöglichkeit bietet“, weil man den Haltern damit sagen könne: Wenn sie nicht auf die Erziehung und das Verhalten ihrer Tiere achteten, „dann droht euch eben die hohe Steuer. 600 Euro im Jahr ist schon ein Happen.“ „Steuern kommt von steuern“, pflichtete ihr auch Michael Schröter von der Grünen-Fraktion bei.

Der Ausschuss folgte am Ende mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Rasse ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr als pauschales Kriterium für die Einstufung der Gefährlichkeit zugrunde zu legen. Diese Praxis wird im Übrigen in anderen Kommunen seit Jahren angewandt. Zum Vergleich: In Oyten gilt dies seit 2017.

Schließlich kam von Volker Wrede (CDU) noch die Anregung, die Hundesteuer generell um einen Euro pro Monat anzuheben, also für den ersten Hund von 48 auf 60 Euro im Jahr, für den zweiten von 84 auf 96 und jeden weiteren von 120 auf 132 Euro. Dieser Vorschlag wird im Verwaltungsausschuss im April behandelt werden.

Von Christian Walter

Auch interessant

Kommentare