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Nachbessern beim Finanzausgleich

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Landesverfassungsgericht fordert eine Veränderung des kommunalen Finanzausgleichs.
Landesverfassungsgericht fordert eine Veränderung des kommunalen Finanzausgleichs. © dpa

Zwei Gemeinden, zwei Feuerwehrhäuser, zwei Schulen. Die eine Kommune bekommt für solche Einrichtungen extra Geld, die andere nicht. Ungerecht - das fanden rund 100 Gemeinden und klagten dagegen. Nun hat das Landesverfassungsgericht sein Urteil verkündet.

Schleswig – Der kommunale Finanzausgleich in Schleswig-Holstein muss zum Teil neu geregelt werden. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Freitag entschieden. Bis Ende 2024 muss der Bedarf der sogenannten zentralen Orte überarbeitet werden. Dabei muss sich das Land künftig am tatsächlichen Bedarf der Orte orientieren. Bis zur Neuregelung sind aber die alten Vorschriften weiter anzuwenden. Die Schlüsselzuweisungen an sich für zentrale Orte wurden nicht infrage gestellt. Die klagenden Gemeinden, aber auch das Innenministerium zeigten sich nach der Urteilsverkündung zufrieden.

Rund 100 amtsangehörige Gemeinden hatten gegen die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Gemeinden bemängelten unter anderem, dass der Gesetzgeber ihren tatsächlichen Finanzbedarf nicht richtig ermittelt habe.

Das Landesverfassungsgericht stellte klar, dass die Berücksichtigung besonderer Bedarfe der zentralen Orte im Rahmen des Finanzausgleichs mit der Landesverfassung vereinbar sei. Die konkrete Gesamthöhe der Zuweisungen an die zentralen Orte wurde nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht korrekt und bedarfsorientiert ermittelt.

Über den kommunalen Finanzausgleich sollen Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Strukturen finanziell gerecht ausgestattet werden. Dafür erhalten sie vom Land Geld, das nach bestimmten, im Finanzausgleichsgesetz festgelegten Regeln verteilt wird. Das Geld stammt aus Einnahmen des Landes – etwa aus Einkommen-, Körperschafts- oder Umsatzsteuern. Für das Jahr 2023 beträgt die Finanzausgleichsmasse, die auf die Gemeinden, Städte und Kreise verteilt werden kann, rund 2,5 Milliarden Euro. „Zentrale Orte“ bekommen in diesem System Extrageld für überörtliche Aufgaben, die sie wahrnehmen – 2023 insgesamt rund 343 Millionen Euro.

Das Gericht habe die Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen festgestellt, sagte der Direktor des Amtes Schlei-Ostsee, Gunnar Bock. „Das war genau unser Ziel.“ Bock koordiniert die Beschwerden der Gemeinden. „Insofern sind wir sehr glücklich heute.“ Bock geht davon aus, dass die nächsten zwei Jahre genutzt werden, um zu einem gerechteren Finanzausgleich zu kommen. Er gehe fest davon aus, dass für die nichtzentralen Orte einige Verbesserungen erzielen könnten.

Die besondere Ungerechtigkeit liegt nach Angaben Bocks darin, dass zentrale und nichtzentrale Orte bei der Wahrnehmung von Aufgaben unterschiedlich behandelt wurden. Als Beispiele nannte Bock etwa Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen und Feuerwehren. Diese gebe es auch in nichtzentralen Orte, aber nur die zentralen Orte bekämen aktuell Geld dafür. Dies müsse sich nun ändern.

„Es ist gut, dass jetzt rechtliche Klarheit herrscht“, sagte Innen-Staatssekretär Jörg Sibbel. „Wir werden dem natürlich auch Rechnung tragen.“ Die Schlüsselzuweisungen an die zentralen Orte würden nun nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts neu untersucht werden. Sibbel betonte, dass das Gericht nicht infrage gestellt habe, dass es einen Topf mit Mitteln für zentrale Orte gebe. Wie der Topf gefüllt werden müsse, müsse nun bis zum 31. Dezember 2024 bedarfsgerecht und aufgabenorientiert ermittelt werden.

In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Innenministeriums 132 zentrale Orte und Stadtrandkerne. Hier leben rund 70 Prozent der Bevölkerung des Landes.  dpa

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