Kindergarten auf dem Ameos-Klinikgelände?

Der Gesundheitsdienstleister Ameos hat Heiligenhafens Stadtverwaltung vorgeschlagen, einen Kindergarten in einem Gebäude auf dem Ameos-Gelände zu eröffnen.
Heiligenhafen – Der Regionalgeschäftsführer der Ameos-Klinik hat Kontakt zur Stadtverwaltung Heiligenhafen aufgenommen, um über die Möglichkeiten für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Heiligenhafener Klinikgelände zu sprechen. Hierbei soll es sich um eine städtische Kindertagesstätte in einem bestehenden Gebäude auf dem Klinikgelände handeln, welche über einen Träger betrieben wird.
Thematisiert wird der Vorschlag am kommenden Dienstag (7. März) um 19 Uhr im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten der Stadt Heiligenhafen. Als potenzieller Standort ist das Haus 31 im westlichen Teil des großflächigen Ameos-Geländes im Gespräch. „Nach einer ersten Begehung, an welcher auch Mitarbeiter des Kreises Ostholstein sowie des Deutschen Kinderschutzbundes teilgenommen haben, ist das Gebäude grundsätzlich dazu geeignet, um hier eine Kindertagesstätte zu errichten. In diesen Räumlichkeiten können vier Kindergruppen betreut werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die notwendigen Umbauarbeiten könnten durch Fördermittel – derzeit circa 5000 Euro pro neu geschaffenem Kita-Platz – finanziert werden und über die jährlichen Betriebskosten abgerechnet werden.
Betreuungssituation angespannt
„Die Betreuungssituation sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich ist weiterhin angespannt. Aus diesem Grund werden die Planungen für einen Kita-Neubau am Höhenweg weiter vorangetrieben, jedoch stellt dies keine zeitnahe Lösung dar. Durch die sich ergebende Möglichkeit zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der Ameos-Klinik könnten Versorgungsprobleme wesentlich kurzfristiger behoben und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden“, erklärte Bürgermeister Kuno Brandt (parteilos).
Sollten der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten und später die Stadtvertretung grünes Licht für das Projekt geben, würde ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft der Einrichtung eingeleitet werden.