Fehmarn: Ausschüsse werden reduziert

Der Hauptausschuss der Stadt Fehmarn hat am Dienstag die Reduzierung der ständigen Ausschüsse zur neuen Legislaturperiode beschlossen.
- Haupt- und Finanzausschuss wird zusammengelegt.
- Beschluss der Stadtvertretung am 30. März nur noch reine Formsache.
- Ausschuss beschließt neue Hauptsatzung ab 1. Juni 2023.
Fehmarn – Die Stadtvertretung hatte in ihrer Sitzung im November beschlossen, die Zahl der ständigen Ausschüsse zur neuen Legislaturperiode von sechs auf fünf zu reduzieren. Einer hierfür erforderlichen Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Fehmarn stimmte der Hauptausschuss am Dienstagabend zu. Der abschließende Beschluss der Stadtvertretung am 30. März ist nur noch Formsache.
Den Kern der Gremienreduzierung bildet die Zusammenlegung des Haupt- und Finanzausschusses. Ihm werden in Zukunft elf gewählte Stadtvertreter angehören, jedoch keine wählbaren Bürger. Der bisherige Hauptausschuss ist mit fünf stimmberechtigten Stadtvertretern plus zwei weiteren Stadtvertretern der kleinsten Fraktionen (Grüne, FDP-WUW) besetzt, die jedoch kein Stimmrecht besitzen.
Unverändert bleibt nur Tourismusausschuss
Die weiteren vier Ausschüsse werden wie der Haupt- und Finanzausschuss mit elf Mitgliedern bestückt sein, allerdings können dem jeweiligen Ausschuss bis zu fünf wählbare Bürger angehören. Mit der Reduzierung der Gremien einher gehen eine Umbenennung der Ausschüsse und die Neuschneidung der Aufgabenbereiche. Einzig der Tourismusausschuss bleibt bestehen, der in Zukunft auch über Angelegenheiten der Sportboot- häfen zu beraten hat.
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten wird eingeführt
Aus dem Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Soziales wird der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten. An der inhaltlichen Ausrichtung ändert sich kaum etwas, es werden weiterhin Themen beraten, die die Felder Kultur, Soziales, Schule oder Sport berühren. Explizit Erwähnung finden in der Satzung nun Angelegenheiten des Seniorenbeirats, der Inklusion und der Behindertenbeauftragten sowie des Kinder- und Jugendparlaments.
Der Bau- und Umweltausschuss heißt in der neuen Legislaturperiode nur noch Bauausschuss. Allerdings fallen in seinen Zuständigkeitsbereich zukünftig die Angelegenheiten der Kommunalhäfen, die bislang im Stadtwerke- und Hafenausschuss behandelt wurden. Das Oberthema Umwelt wird zukünftig im neu geschaffenen Ausschuss für Umwelt, Natur, Klimaschutz und Stadtwerke behandelt.
Handlungsfähiger durch neue Wertgrenzen
Neben der Neuschneidung der Ausschüsse regelt die Hauptsatzung auch die Höhe der Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen, Architekten- und Ingenieurleistungen oder Gewährung von Zuwendungen. Hier ist eine Anhebung der Limits vorgesehen, „um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen“, so Ausschussvorsitzender Lars Hviid (FWV).
Beispielsweise darf der Bürgermeister im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zukünftig Aufträge bis zu einer Höhe von 125000 Euro vergeben, bislang sind es 75000 Euro. Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistung ist die zukünftige Richtschnur die Höhe des jeweiligen EU-Schwellenwertes, momentan ist bei 50000 Euro Schluss. Über Zuwendungen für die Kultur- und Sportförderung kann der Verwaltungschef in Zukunft bis zu einer Höhe von 5000 Euro eigenständig entscheiden, für Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen von Kitas sind es 25000 Euro.
Benjamin May, Fachbereichsleiter Bauen und Häfen, ergänzte, dass das Niveau der Wertgrenzen an das vergleichbar großer Städte wie Oldenburg oder Neustadt angelehnt sei.
Ohne große Diskussion stimmte der Ausschuss zu, dass amtliche Bekanntmachungen der Stadt zukünftig auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden. In Kraft treten soll die neue Hauptsatzung am 1. Juni 2023.