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„Wildwuchs ist groß“

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Hat Freude an seinem „Spielzeug“: Thomas Bödecker und seine Drohne, an der eine Kamera befestigt ist, die hervorragende Luftaufnahmen liefert. - Foto: Rutzen
Hat Freude an seinem „Spielzeug“: Thomas Bödecker und seine Drohne, an der eine Kamera befestigt ist, die hervorragende Luftaufnahmen liefert. - Foto: Rutzen

Westerholz - Leise surrend schweben sie durch die Luft. Sie kommen dorthin, wo sonst niemand hinkommt. Klein, flink, leistungsstark, unauffällig, preisgünstig – immer mehr Privatleute finden Gefallen daran, kleine unbemannte Flugdrohnen gen Himmel steigen zu lassen. Wir aber ist es um den gewerblichen und fachlich fundierten Einsatz von Drohnen bestellt? Antworten auf diese Frage gab ein Experte jetzt in der Westerholzer Runde – einer öffentlichen Veranstaltung, zu der der Ortsrat eingeladen hatte.

Wie die Zeiten sich ändern: Während flugbegeisterte Hobbypiloten früher ihre Drachen oder Modellbauflugzeuge im Frühjahr aus der Garage holten, sieht man heute immer mehr per Joystick und Monitor gesteuerten Drohnen durch die Lüfte fliegen. „Zum Glück sind das weder militärische Flugkörper noch groß angelegte Feldversuche von Postzustellern“, erklärte Thomas Bödecker vor seinem Publikum. Der ehemalige Bundeswehrangehörige hat langjährige Erfahrungen mit den Fluggeräten sammeln können. Sein selbsterklärtes Ziel an dem Abend: Licht ins Dunkel bringen und Verständnis entwickeln.

Bödeckers Worten nach gebe es derzeit etwa 800 000 Drohnennutzer in Deutschland – von kleinen Flugobjekten, gerade einmal so groß wie eine Handfläche, bis hin zu größeren Modellen, die auch schon mal mehrere tausend Euro kosten würden. „Der Wildwuchs ist noch ziemlich groß“, so der Experte. „Inzwischen gibt es Gesetze, rechtliche Rahmenbedingungen und Verordnungen, die den Einsatz von Drohnen regeln. Ab dem 1. Oktober dieses Jahres gibt es dann sogar eine Kennzeichnungspflicht.“

Immer in direkter Sichtweite

Was zu beachten sei: „Ich muss mein Fluggerät immer sehen können und darf bis maximal 100 Meter über dem Grund fliegen.“ Im Steuerungsgerät könnten je nach Flugmodell individuell die Flugzonen eingespeichert werden, „Ich darf aber nicht über Bahnlinien, Industriegebiete, Hochspannungsleitungen und Bundesfernstraßen steuern. Nachbarn müssen befragt, die Polizei und Gemeinde verständigt werden, wenn ich den Auftrag bekomme, ein Grundstück abzulichten.“ Gerade wenn es sich um Versicherungsfälle, auch bei Naturereignissen wie Windbruch und Überschwemmungen, Baudokumentationen oder Fortschrittsüberwachungen handele, sei dieses Thema brisant. „Imagefilme könnten durch diese Flüge hergestellt werden, um die Internetpräsenz, Flyer, Printmedien oder andere Dokumentationen zu verbessern“, erklärte Bödecker. „Auch virtuelle Rundgänge in Gebäuden sind möglich.“

Je nach Akku-Leistung könne man mit der Drohne etwa 20 bis 30 Minuten in der Luft bleiben und Aufnahmen machen. „Es ist schon sehr interessant, Objekte, Natur und Ereignisse aus einer anderen Perspektive zu entdecken und zu beobachten, und zwar mit einem Mehrwert für alle, wenn man sich an die Spielregeln hält.“ Dazu gehöre auch immer eine Menge Fingerspitzengefühl – verbunden mit dem Blick auf datenschutzrechtliche Probleme und der Rechtmäßigkeit. - hr

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