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Diplomatie ist gefragt: Gemeinde Scheeßel sucht neue Ehrenamtliche für das Schiedsamt

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Von: Lars Warnecke

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Mit Fingerspitzengefühl: Andrea Schmaucks (Mitte) ist seit 2018 Schiedsfrau in Scheeßel. Die Gemeinde um Yvonne Neumann (l.) und Bürgermeisterin Ulrike Jungemann sucht nun eine weitere Person für das Amt.
Mit Fingerspitzengefühl: Andrea Schmaucks (Mitte) ist seit 2018 Schiedsfrau in Scheeßel. Die Gemeinde um Yvonne Neumann (l.) und Bürgermeisterin Ulrike Jungemann sucht nun eine weitere Person für das Amt. © Warnecke

Schiedspersonen bemühen sich bei kleinen Streitigkeiten, beispielsweise unter Nachbarn, um eine Schlichtung. Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten. In Scheeßel wird für das Ehrenamt Verstärkung gesucht.

Scheeßel – Einige Ehrenämter sind relativ neu, andere haben eine gewisse Tradition. Das Ehrenamt, das Andrea Schmaucks ausübt, ist aber durchaus schon als historisch zu bezeichnen. Die 58 Jahre alte Abbendorferin ist in der Gemeinde Scheeßel als Schiedsfrau tätig. Ein Amt, das an der Beeke bereits seit mehr als 100 Jahren besetzt wird, wie Yvonne Neumann, Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Soziales im Rathaus, zu berichten weiß.

Ihren Angaben nach kämen Schiedspersonen vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie Lärmbelästigung oder Überwuchs von Ästen, oder kleineren Strafsachen, wie Beleidigungen oder Hausfriedensbruch zum Einsatz – alles Bagatellsachen, bei denen versucht wird, eine Einigung zwischen den Parteien herzustellen. Und die nach Ansicht des Niedersächsischen Justizministeriums auch gar nicht unbedingt vor Gericht verhandelt werden müssen. Zumal, wenn die Streithähne Nachbarn sind und weiterhin miteinander auskommen müssen. Auf seiner Internetseite schreibt das Ministerium: „Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.“

Zu hohe oder breite Hecken sind nur zwei von vielen Streitfällen, weswegen Schiedspersonen zur Schlichtung hinzugezogen werden.
Zu hohe oder breite Hecken sind nur zwei von vielen Streitfällen, weswegen Schiedspersonen zur Schlichtung hinzugezogen werden. © -

In vielen Fällen, weiß Neumann, wird vor Zulassung einer Klage sogar vom Gericht ein Gespräch zur gütlichen Einigung mit einem Schlichter verfügt. Für die Verwaltungsfrau haben die Schiedspersonen, welche sogar Siegelgewalt besitzen, jedenfalls eine wichtige Aufgabe – hätten deren Verfahren oft doch mehr Bestand als Prozesse, da sie einen Ausgleich zwischen beiden Parteien schaffen würden. „Im Schlichtungsverfahren können die Parteien das Heft in der Hand behalten, vor Gericht geben sie das Heft ab“, sagt auch Andrea Schmaucks. Die Diplom-Betriebswirtin, die sonst keinerlei juristische Erfahrung mitbringt („Rechtskenntnisse sind für das Amt auch gar nicht erforderlich“), ist seit 2018 in der Gemeinde als Schiedsfrau tätig – und hat eigenen Worten nach dabei schon einiges erlebt. Was genau, darüber möchte sie lieber schweigen. Nur so viel erzählt sie: Pro Jahr habe sie durchschnittlich sechs bis sieben Fälle zu bearbeiten. „Das lässt sich als berufstätiger Mensch immer noch gut vereinbaren.“ Für sie, die sich privat selbst als „ausgleichenden Typ“ sieht, war der Entschluss, Schiedsfrau zu werden, jedenfalls eine persönliche Entscheidung: „Es war irgendwie genau mein Thema.“

Kontakt für Interessierte

Wer Interesse hat, als Schiedsperson tätig zu werden, kann sich an Yvonne Neumann unter der Telefonnummer 04263 /93081830 oder per E-Mail an neumann@scheessel.de wenden. Sie erteilt auf Wunsch weitere Infos. Noch bis zum 24. März können Bewerbungen per Mail eingereicht werden.

Bisher war sie in stellvertretender Funktion tätig, hat bei der Schlichtung kleinerer Streitigkeiten vor allem die Protokolle geschrieben – im Team an der Seite von Schiedsmann Ulrich Leis. „Unterm Strich haben wir das immer ganz nett und ordentlich hinbekommen“, sagt die 58-Jährige. Leis hat sein Amt aber nun aus persönlichen Gründen niedergelegt. Andrea Schmaucks macht weiter, rückt für ihn nach. „Daher suchen wir jetzt eine neue stellvertretende Schiedsperson“, erklärt Yvonne Neumann. Welche Voraussetzungen es für das Ehrenamt gibt? „Die Schiedsperson sollte auf jeden Fall kommunikativ sein, Feingefühl mitbringen wie auch Urteilsvermögen, Gelassenheit und natürlich Zeit.“ Außerdem müsse der Wohnsitz in der Gemeinde Scheeßel liegen, die Person dürfe nicht jünger als 30 Jahre sein und sollte keine Vorstrafen haben. Der Gemeinderat wähle den Bewerber dann für eine Dauer von fünf Jahren und dieser werde nach Ernennung durch die Leitung des Amtsgerichts bestätigt.

Wichtig sei es ihr als Schiedsfrau bisher immer gewesen, das weitere Miteinander auf einer friedlicheren Basis zu ermöglichen“, sagt Schmaucks. Auf die Frage, wer im Lauf der Jahre streitsüchtiger gewesen sei – Frauen oder Männer – tendiert sie nach kurzem Überlegen eher zu den männlichen Klienten.

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