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Kritik an Urteil gegen Rotenburger Betreuungsrichterin

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Von: Tom Gath

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Die Kammer des Landgerichts Stade verhängt eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten über die Richterin aus Rotenburg.
Die Kammer des Landgerichts Stade verhängte eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten über die Richterin aus Rotenburg. © Baucke

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Revision ein. Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs dauert es Monate. Die verurteilte Richterin ist am Rotenburger Amtsgericht vorerst nicht im Dienst.

Rotenburg – Das Urteil gegen eine Rotenburger Betreuungsrichterin stößt bei den Prozessbeteiligten auf Unverständnis. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Verden haben mittlerweile Revision eingelegt.

Das Landgericht Stade hatte sie am Montag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, weil sie vorsätzlich das Recht gebeugt haben soll. In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Juristin 15-mal eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet, ohne die Betroffenen zuvor anzuhören.

Das Urteil liegt vollständig neben der Sache.

Anwalt Armin von Döllen

Ihr Anwalt Armin von Döllen von der Bremer Kanzlei „Hannover und Partner“ bestreitet weiterhin den Vorsatz seiner Mandantin: „Das Urteil ist nicht nur in der Frage des vorsätzlichen Handelns falsch, sondern liegt auch in der Höhe vollständig neben der Sache.“ Er verweist auf zwei psychiatrische Gutachten, die der Richterin „ein ausgeprägtes Pflichtbewusstsein, hohes Verantwortungsgefühl und eine ausgeprägte Gewissenhaftigkeit“ attestieren. Zudem zweifelt er die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin an.

Auch die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Angeklagten kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Sie hatte bereits in ihrem Abschlussplädoyer auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen. Der Bundesgerichtshof muss dann prüfen, ob das Landgericht Stade den Sachverhalt oder die Strafzumessung fehlerhaft bewertet hat. Eine erneute Beweisaufnahme ist in der Revision allerdings ausgeschlossen. Ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof dauert im Schnitt sechs bis 18 Monate.

Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss die Verurteilte nicht in Haft und bleibt formal auch Richterin am Rotenburger Amtsgericht. Derzeit ist sie jedoch nicht im Dienst. Amtsgerichtsdirektorin Ulrike Niewels hält es für sinnvoll, wenn die Richterin ihr Amt bis zur Entscheidung über die Revision auch weiterhin ruhen lässt. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung müsste die Richterin nicht nur in Haft, sondern würde auch ihr Amt sowie ihre Pensionsansprüche dauerhaft verlieren. Inhaltlich möchte Niewels das Urteil gegen ihre Kollegin zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren.

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