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Kreis überarbeitet Kanuverordnung

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Von: Michael Krüger

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Kanuten auf der Wümme
Für die Sportkanuten auf der Wümme hat die neue Verordnung keine Auswirkung – sie dürfen genauso wie die Freizeitpaddler weiter auf dem Hauptlauf des Flusses ihrem Hobby nachgehen. © Janila Dierks

Einfacher und mehr Schutz für die Natur: Landkreis regelt das Kanufahren auf Wümme und Oste neu.

Rotenburg – Der Landkreis will die Oberläufe und Nebenbäche von Oste und Wümme besser schützen und gleichzeitig die Regeln für das Kanufahren auf beiden großen Flüssen im Kreisgebiet erleichtern. Dazu wird die „Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern“ – kurz: Kanuverordnung – überarbeitet. Der Umweltausschuss des Kreistags hat dafür bereits grünes Licht gegeben.

2012 war diese Verordnung nach intensivem Austausch mit Kanuverbänden, Verleihern und weiteren Institutionen erstellt worden. Der Hintergrund: „In den 2000er-Jahren liefen vermehrt Beobachtungen und Meldungen auf, wonach insbesondere auf Oste und Wümme größere Reisegruppen stark alkoholisiert und teilweise mit provisorischen Fahrzeugen zu erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft sorgten“, so Erster Kreisrat Torsten Lühring. Diese Probleme gebe es heute weitgehend nicht mehr. Die Situation habe sich beruhigt, und so wolle man auch mit gewissen Vereinfachungen die Regelungen anpassen. Bislang waren manche Paragrafen „etwas kompliziert“, so Lühring vorsichtig, der Verwaltungsaufwand soll für die Kanufahrer und den Landkreis vereinfacht werden.

Erlaubnis für Nebenflüsse über Vereine

Künftig entfällt an den Hauptläufen von Oste, Wümme und Oste-Hamme-Kanal die bisher notwendige Kennzeichnung privater Boote sowie die Registratur beim Landkreis. Wer als geübter und umsichtiger Kanufahrer die Oberläufe und Nebengewässer befahren will, kann dafür über Verbände und Vereine eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung erhalten und muss nicht für jede Fahrt eine beantragen. Zudem wurden die für Einstiege notwendigen Wasserstandsangaben überarbeitet.

„Wir wollen das richtige Maß finden, damit man auch etwas länger fahren kann“, betonte Lühring. Kanufahren sei gerne erwünscht aus Sicht der Kreisverwaltung, aber nach gewissen Regeln und möglichst nur auf den drei Hauptströmen im Landkreis. Diskussionen gab es im Ausschuss noch darüber, ob dauerhafte Ausnahmegenehmigungen für die Nebenbäche über die Vereine zu mehr oder weniger Belastung dort führen. Grundsätzlich gilt laut Lühring: „Eigentlich soll dort niemand fahren.“

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