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Finteler Bauausschuss spricht sich für Fotovoltaik-Analyse aus

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Von: Ulla Heyne

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Die Menge der Photovoltaikanlagen wie die auf dem Sporthallendach der Lauenbrücker Grundschule soll in der Samtgemeinde Fintel erhöht werden.
Die Menge der Photovoltaikanlagen wie die auf dem Sporthallendach der Lauenbrücker Grundschule soll in der Samtgemeinde Fintel erhöht werden. © Heyne

Wo kann man in der Samtgemeinde Fintel Solarflächen entwickeln? Fachleute sollen diese Frage nun beantworten.

Lauenbrück – Es braucht mehr erneuerbare Energien in Deutschland und vor Ort – dieser Prämisse können sich spätestens seit der jüngsten Ereignisse in der Ukraine wohl die meisten anschließen. Wie der Bau von Fotovoltaikanlagen (PV) vorangetrieben werden kann, darüber wurde am Mittwochabend im Bauausschuss der Samtgemeinde Fintel intensiv beraten. Anlass war der Antrag der Grünen, Potenzialflächen für PV-Flächenanlagen auszuweisen, verbunden mit der Beauftragung eines externen Planers zur Identifizierung geeigneter Flächen.

„Der Wattebauschschlaf ist vorbei. Im Sinne der Versorgungssicherheit müssen wir uns bewegen“, so Hans-Jürgen Schnellrieder von den Grünen, der den Antrag vorstellte. Ihm geht mit dem Bau von PV-Anlagen um „intelligente Investitionen, die Kosten einsparen und Einkommen generieren“. So weit, so konsensfähig. Seinen Ausführungen, dazu eine objektive, neutrale Agentur zu beauftragen, nicht nur, um der „Neiddebatte“ entgegenzuwirken, sondern auch um eine fachlich stichhaltige Priorisierung von Flächen unter anderem nach Umweltschutz-, wirtschaftlichen und Raumordnungsbelangen vornehmen zu lassen, stieß nicht bei allen Ausschussteilnehmern auf Gegenliebe. So ging der Beschlussempfehlung eine lange Debatte voraus.

„Das ist keine kommunale Aufgabe, erst muss der Landkreis sich äußern, welche Flächen zulässig sind“, befand Michael Sablotzke (SPD). „Wozu öffentliche Gelder ausgeben, wenn private Anleger profitieren?“ Dem pflichtete Fraktionskollege Werner Kahlke bei: „Damit würde das Pferd von hinten aufgezäumt. Da wird ein großes Fass aufgemacht, Fläche überplant und der Landwirt will´s nachher gar nicht.“ Für ihn kommt der Vorstoß, der die Samtgemeinde rund 10 000 Euro kosten würde, Monate zu früh. Dem entgegen hielt Schnellrieder seine Vision, den sonst üblichen Weg umzudrehen: „So übernimmt die politische Gemeinde die Kontrolle.“

Seinem Hinweis auf die Samtgemeinde Sottrum – die eine solche Analyse Anfang des Jahres vorgestellt hat – als gutes Beispiel mochten nicht alle folgen, lägen dort doch andere Gegebenheiten vor: „Infrage kommen vor allem Flächen an der Autobahn und an Bahntrassen – von beidem haben wir extrem wenig“, so Helmut Oetjen (SPD). Eine weitere Sorge galt der Akzeptanz einer solchen Maßnahme: „Erst die Landwirte fragen, dann kartografieren“, war der Vorschlag von Volker Witt (CDU), „wenn das von oben aufgestülpt wird, führt das zu geringer Akzeptanz.“ Bürgermeister Sven Maier gab zu, dass das Thema die Samtgemeinde überrollt habe. „Die Verwaltung hat sich kurzfristig zurückgelehnt, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlen.“ Fakt sei aber: „Wir müssen als Samtgemeinde einen Flächennutzungsplan auf den Weg bringen – da sind wir als Politiker in der Verantwortung.“ Lust auf Klüngeleien habe er nicht.

Trotz aller Bedenken und Unsicherheiten, etwa, ob die überbaute Fläche langfristig der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen würde und ob die jeweilige Gemeinde etwaige Einnahmen mit der Samtgemeinde teilen müsse, stieß Schnellrieders Plädoyer, positiv nach vorn zu denken, um die Energiewende zu beschleunigen, letztendlich auf Gehör. Gemeindevertreter Volker Behrens: „Wir tun uns nichts, wenn wir eine objektive Potenzialanalyse in Auftrag geben, die Investoren reißen uns die Türen ein.“ Die Änderung des Flächennutzungsplans sei in der Auslegung; seine Warnung: „Alle wollen ein Stück vom Kuchen – wir müssen das von allen Seiten beleuchten, sonst machen wir uns angreifbar.“ Nach Ansicht der SPD-Fraktion ein zu fixes Vorgehen: „Wir sollten warten, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen gesteckt sind, sonst ist der Auftrag für die Tonne“, argumentierte Kahlke.

Am Ende wurde der Vorschlag, den Antrag auf Beauftragung eines Planers angesichts der unklaren Rechtslage mit dem Zusatz „ nach Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ zu versehen und die ursprünglich ebenfalls geforderte Erstellung eines F-Plans, einer Leitlinie für die Bauleitplanung und eines Mustervertrags nach hinten zu stellen, einstimmig angenommen.  

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