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Kirchwalsedes Bürgermeister will Reform des Unterhaltungsverbandsbeitrags

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Von: Jens Wieters

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Die Arbeiten der Unterhaltungsverbände werden durch viele Vorgaben immer aufwendiger und damit deutlich teurer.
Die Arbeiten der Unterhaltungsverbände werden durch viele Vorgaben immer aufwendiger und damit deutlich teurer. © Verband

Kirchwalsedes Bürgermeister Friedrich Lüning fordert eine Reform der Beitragseinziehung für die Unterhaltungsverbände. Denn die ist „nicht mehr zeitgemäß“.

Kirchwalsede – Friedrich Lüning weiß, dass er ein ganz heißes Eisen anfasst und das es ihm nicht auf Anhieb gelingen wird, das Problem zu lösen: „Allein schon mal gar nicht, sondern nur am großen Runden Tisch“, sagt der Kirchwalseder Bürgermeister. Denn er, und damit steht er sicherlich nicht alleine da, fordert eine grundlegende landesweite Reform der Berechnung der Beiträge der Unterhaltungsverbände.

Diese werden unterschiedlich gehandhabt. Es gibt zwar keine direkte Verbindung der Beiträge zum Unterhaltungsverband und der Grundsteuer A, aber immer, wenn die Beiträge vom Unterhaltungsverband erhöht worden sind, ist in den Sitzungsprotokollen der Gemeinde Kirchwalsede zu lesen: „Wir passen den Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen den Beiträgen entsprechend an.“ Denn Kirchwalsede ist als Kommune Mitglied im Unterhaltungsverband und so geht ihr durch Umlagen viel Geld flöten.

„Um halbwegs die Maßnahmen zu erledigen, die eigentlich durch die Einnahmen aus der Grundsteuer A finanziert werden sollten, müssten wir diese Steuer drastisch erhöhen“, so Lüning. Das Hauptproblem seien dabei eben die Mitgliedsbeiträge für die Wasser- und Bodenverbände. Ohne die Grundsteuer A, die zurzeit mit einem Hebesatz von 590 Prozentpunkten berechnet werde, auf mindestens 685 Prozentpunkte zu erhöhen, was etwa 1,45 Euro mehr pro Hektar entspräche, werde das Loch in der ohnehin schon arg strapazierten Gemeindekasse immer größer. Ein Teil der Beiträge betrifft aber auch die Grundsteuer B (rund 20 Prozent). Die müsste um fünf Prozentpunkte erhöht werden „Ich kann den Land- und Forstwirten eine solche Erhöhung aber nicht aufdrücken, weil es einfach ungerecht ist“, so Lüning.

Drastische Steuererhöhung droht

Kirchwalsede gehört nämlich zu den 43 Gemarkungen im Landkreis, bei denen eine Gemeindemitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden greift. Das heißt, der Boden- und Wasserunterhaltungsverband überträgt den Gemeinden das Einziehen der Beiträge von den einzelnen Flächeneigentümern. Da die Kommunen juristisch gesehen aber öffentlich-rechtliche Personen sind, unterliegen diese Einnahmen den üblichen kommunalen Umlagen.

So fließt ein Teil des Geldes an die Samtgemeinde Bothel (36 Prozent), ein anderer Teil über die Kreisumlage an den Landkreis (44 Prozent). „Und wenn wir die Beiträge an den Boden- und Wasserverband abgeführt haben, bleiben in Kirchwalsede unter dem Strich nur 4 600 Euro übrig. Und dass, obwohl wir quasi nur als Dienstleister für den Unterhaltungsverband fungieren und die Beiträge eigentlich als durchlaufender Posten zu betrachten sein müssten“, hat der Bürgermeister errechnet.

Normalerweise sollten mit dem Geld aus der Grundsteuer A auch Wirtschaftswege unterhalten und Hecken gepflegt werden. „Das ist schon mal gar nicht mehr drin.“

In vielen anderen Kommunen wie zum Beispiel in Brockel gelten Einzelmitgliedschaften. Das heißt, die Landeigentümer bekommen von den Unterhaltungsverbänden persönlich eine Rechnung für ihre Flächen und müssen zusätzlich noch die Grundsteuer A an die Gemeinde zahlen, die sich dann – wie eigentlich auch mal gedacht – mit dem Geld um Wege und Co. kümmern kann.

Knackpunkt Gemeindemitgliedschaft

Aufgrund der Einzelmitgliedschaft zahlen Landwirte in der Nachbargemeinde Kirchwalsedes einen Hebesatz von 420 Prozentpunkten. Wenn die Gemeinde Kirchwalsede diesen Hebesatz von 420 Prozentpunkten für ihre Flächen der Grundsteuer A annehmen würde und der Unterhaltungsverband die Bescheide in Kirchwalsede direkt zu den Flächeneigentümer versenden würde, hätte die Gemeinde Kirchwalsede 10 900 Euro mehr als aktuell.

Kündigen kann Kirchwalsede die Gemeindemitgliedschaft nicht. „Das ist aktuell rechtlich nicht möglich“, sagt Sottrums Bürgermeister Hans-Jürgen Krahn, der sich der Sache angenommen hat, weil er im Präsidium des Städte- und Gemeindebunds sitzt, der unter anderem als Verhandlungspartner der Landesregierung gilt. Während der Gebietsreform Anfang der 1970er-Jahre habe man die Gemeinden vor die Wahl gestellt, „und da kommen sie jetzt nicht mehr heraus“, wie ein Gerichtsurteil vor Jahren bestätigt habe.

Aber auch Krahn ist der Ansicht, dass sich bei dem Thema dringend etwas tun müsse. „Denn damals waren die Beiträge noch zu vernachlässigen, weil die Unterhaltungsverbände nur dafür gesorgt haben, dass das Wasser aus den Gräben und Bächen sauber abläuft. Heute ist das Ganze aufgrund vieler EU-Vorgaben hinsichtlich des Naturschutzes um ein Vielfaches komplexer und damit auch erheblich teurer.“

Landespolitiker sollen helfen

Krahn und Lüning wollen natürlich nicht die Verbände infrage stellen, denn „die Kommunen können deren vielschichtige Arbeit nicht übernehmen“, aber es müsse nach einer gemeinsamen Lösung des Problems, das man jahrzehntelang nicht angefasst habe, gesucht werden. „Und da ist jetzt das Land schnellstmöglich gefordert, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen“, fordert Lüning.

Am einfachsten wäre es seiner Ansicht nach, dass die „Einnahmen aus der Beitragseinziehung nicht mehr umlagepflichtig sind, sondern eins zu eins weitergegeben werden, und wir aus der Grundsteuer A unseren originären Aufgaben nachkommen könnten. Damit wäre uns schon sehr geholfen“.

Eine Gemeinde habe nur direkten Einfluss auf Einnahmen über die Grundsteuern A und B, andere lukrative Einnahmen Kirchwalsedes seien zunächst einmal auf Eis gelegt worden und seien in der öffentlichen Hand nur sehr mühsam zu verwirklichen, so Lüning. „Auf den Punkt gebracht, ist das System nicht mehr zeitgemäß.“ Der Bürgermeister hat bereits Kontakt aufgenommen mit Landespolitikern und hofft, dass sie sich in Hannover für seine Idee stark machen.

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