Wildeshauser Intensivtäter soll mit Flasche geworfen haben - beweisen lässt es sich nicht

In einer Diskothek soll ein Wildeshauser einen Gast gefährlich verletzt haben. Das konnte aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Wildeshausen/Cloppenburg – Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 21-jährigen Intensivtäter aus Wildeshausen freigesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in einer Diskothek in Friesoythe einen jungen Gast mit einer abgebrochenen Glasflasche erheblich verletzt zu haben.
Den Feststellungen zufolge passt die Tat zu dem elfmal vorbestraften Wildeshauser, der gerade eine Jugend-Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren größtenteils verbüßt hat. Doch die Glas-Attacke in der Diskothek ließ sich dem 21-Jährigen nicht mit Sicherheit nachweisen.
Der Angeklagte hatte sich in der Tatnacht in der Disco aufgehalten. Beim Tanzen soll er von dem späteren Opfer angerempelt worden sein. Es kam zu einem ersten Gerangel zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. Dann soll der Wildeshauser fünf seiner Freunde hinzugeholt haben, die sich nun alle auf die Tanzfläche begaben. Man hörte, wie eine Glasflasche zerbrochen wurde. Dann flog diese in Richtung des Opfers.
Täter lässt sich nicht zweifelsfrei ermitteln
Den Feststellungen zufolge war die Flasche aus der Gruppe um den Angeklagten heraus geworfen worden. Aber hatte tatsächlich der 21-Jährige sie auf das Opfer geschleudert? Genau das konnte nicht sicher ermittelt werden.
Zeugen wollen den Vorfall beobachtet und den Angeklagten schließlich als den mutmaßlichen Täter identifiziert haben. Per Facebook wurde nach dem Angeklagten „gefahndet“. Sein Foto wurde dort entdeckt und an das Opfer sowie die Polizei weitergeleitet. Das Opfer hatte den mutmaßlichen Täter aber darauf nicht erkannt.
So blieb es bezüglich einer Schuldfeststellung am Ende bei reinen Spekulationen. Die reichen aber in einem Strafprozess nicht aus, um einen mutmaßlichen Täter schuldig zu sprechen.