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Wildeshausen – „Wir haben mehr als 1 600 Mitglieder. Den wollen wir gerecht werden“, sagt der zweite Vorsitzende des Fischereivereins Wildeshauen, Nils von Seggern. Wohl wissend, dass er und seine Kollegen im Vorstand den Mitgliedern zurzeit gerade nicht gerecht werden können, denn die sonst im Dezember durchgeführte Jahreshauptversammlung musste ausfallen. Auch die Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen (Angelkarten) ist derzeit nicht möglich, genau wie die Vorbereitung auf den kommenden Fischerkurs. Das Vereinsleben leide stark, berichtet von Seggern. Aber für Mitte März ist die verschobene Hauptversammlung angesetzt. Und an der hängt auch jede Menge Naturschutz.
Denn die recht umtriebigen Wildeshauser Fischer renaturieren nach und nach die Gewässer in der Gegend. Da werden dann auch mal fünfstellige Summen nötig. Und für deren Genehmigung brauche es die Mitglieder, unterstreicht von Seggern. „Wir müssen uns durch eine Abstimmung das Okay holen.“
Zwar seien die Maßnahmen in der Regel erst für den Sommer oder Herbst geplant, aber es seien ja auch noch Anträge bei Behörden zu stellen. „Das wird dieses Jahr alles schwierig“, sagt von Seggern, der hofft, im März auch tagen zu können. Allerdings ist er zum jetzigen Zeitpunkt noch skeptisch. „Wir sind normalerweise mehr als 100 Leute bei Jahreshauptversammlungen. Ob das dann möglich ist...“
Nicht nur die Fischer sind betroffen. Januar und Februar sind eigentlich Hochsaison für die Jahreshauptversammlungen der Vereine in Wildeshausen und umzu. Dieses Jahr ist das wegen Corona anders, aber es gibt trotzdem noch die Möglichkeit zu tagen, sagt Sabine Düver von der Beratungsstelle Ehrenamt in der Kreisstadt. Sie habe schon einige Anfragen zum Thema Corona von Vereinen bekommen.
Konkret unterscheidet Düver zwischen zwei Versammlungen – die, bei der „nur“ Vorstandswahlen sowie übliche Beschlüsse anstehen, und die, bei denen wichtige Entscheidungen zur Zukunft des Vereins fallen. Zum Beispiel der Kauf eines Grundstücks, die Aufnahme eines Kredits oder der Bau eines Gebäudes. Vor allem für letztere Fälle sei es durchaus möglich, „eine Jahreshauptversammlung in Präsenz zu machen, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden“, sagt Düver. Auch wenn gewichtige Gründe dagegen sprächen, wie die Verfügbarkeit von Sälen. Alternativ denkt sie an ein Umlaufverfahren oder ein virtuelles Treffen. Das sei möglich, auch wenn davon nichts in der Satzung stehe. Dann müsse aber jedes Mitglied die Möglichkeit haben, teilzunehmen. Oder es müssten alle angeschrieben werden. Eine große Aufgabe für Vereine mit mehr als 1 000 Mitgliedern.
Beratung für Vorstände
Der Vorstand könne die Jahreshauptversammlung auch verschieben – sogar wenn in eigentlich festgehalten sei, dass zum Beispiel im ersten Quartal getagt werden muss. „Man müsste diese Entscheidung allerdings begründen“, sagt Düver. Sonst könnte ja jeder Vorsitzender willkürlich ohne Rücksicht auf die Rechtsgrundlage des Vereins, eben die Satzung, verfahren.
„Vieles ist eine Einzelfallgeschichte“, findet Düver. Die Juristin und Mediatorin ist seit Sommer in der vom Landkreis ins Leben gerufenen „Beratungsstelle Ehrenamt“ tätig. Angesiedelt ist sie bei der Freiwilligenagentur am Mühlendamm in Wildeshausen. „Manchmal ist es gar nicht so schlecht, hier anzurufen“, sagt sie, denn den pauschalen Regeln zum Trotz sei es doch gut zu wissen, was für den jeweiligen Verein gilt.
Beratung
Ehrenamtsberaterin Sabine Düver ist montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 Uhr sowie dienstags von 16 bis 18 Uhr unter Telefon 04431/7097586 erreichbar.
Von Ove Bornholt