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„Veterinäramt hat Rücken freigehalten“

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Von: Dierk Rohdenburg

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Viele Pferde hatten am ganzen Körper Placken am Fell.
Viele Pferde hatten am ganzen Körper Placken am Fell. © Mediengruppe Kreiszeitung

Wildeshausen - „Sie sind kein Pferdequäler, aber Ihnen muss bewusst gewesen sein, dass Sie den Tieren Schmerzen zufügen“, richtete Amtsrichter Jens Lobschat gestern im Prozess wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in der Urteilsbegründung ernste Worte an den 55-jährigen Angeklagten aus Beckeln. „Wenn Sie nicht in der Lage waren, die Pferde zu halten, hätten Sie sie abgeben müssen.“

In seiner Erklärung des nach eigener Einschätzung „sehr milden Strafmaßes“ äußerte der Richter deutliche Kritik am Angeklagten und dem Veterinäramt. Er machte klar, dass in erster Linie fehlende Beweise ein härteres Urteil verhindert hätten. Der Pferdehalter habe kein „ernsthaftes Geständnis“ abgelegt, habe sich höchstens „teilgeständig“ eingelassen.

„Sie haben schon damals gegenüber dem Veterinär-amt nicht mit offenen Karten gespielt, was die Bestandsreduzierung und die Hufpflege betraf“, so der Richter. Nur weil ihm das Amt, insbesondere dessen ehemaliger Leiter Jochen Vahrenhorst, „den Rücken freigehalten habe“, seien mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, wie nicht ausreichende Ernährung und Bewegung, nicht zu ahnden. „Herr Vahrenhorst hat die Zustände toleriert“, sagte der Richter. Deshalb seien sie auch kein Straftatbestand.

Das Gutachten von Tierärztin Anna Rötting habe beispielsweise aufgezeigt, dass die Tiere zu wenig Bemuskelung hatten – mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Unterernährung. „Gerichtsfeste Nachweise ließen sich aber oft nicht führen“, so Lobschat. Und zum Angeklagten: „Sie müssen sich im heimischen Stübchen selbst fragen, ob auf Ihrem Hof alles richtig war. Waren die Pferde schlank gefüttert oder unterernährt? Hatten sie genügend Bewegung? Es ist zudem schwer, zu verstehen, wie es sich um eine ordnungsgemäße Matratzenhaltung gehandelt haben soll, wenn nach Angaben einer Veterinärin kein trockener Liegeplatz vorhanden war und das Fell der Pferde dicke Kotplacken aufwies.“ Erstaunlich sei zudem, dass sich das Veterinäramt die Zustände nicht intensiv angeschaut habe. Problematisch sei des Weiteren die Beweisführung gewesen, weil die beschlagnahmten Tiere nicht in Bewegung gefilmt worden seien.

Im Prozess, so der Richter, habe er einige „gefärbte Zeugenaussagen“ gehört. Manche habe er aber durchaus verstehen können, etwa wenn der Tierarzt, der die Tiere nach der Wegnahme begutachtet hatte, noch Jahre nach der Wegnahme seine große Empörung zum Zustand der Pferde geäußert habe.

dr

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