Wildeshauser duldet Fahrzeuge auf Betriebsareal: 6. 000 Euro Strafe wegen Schrottautos

Wildeshausen – Wutentbrannt verließ ein 56-jähriger Wildeshauser bei der Urteilsverkündung den Gerichtssaal im Amtsgericht und will in Berufung gehen. Der Geschäftsführer war wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.
Auf dem Areal, das der Mann im Gewerbegebiet am Westring für die Eigentümerin betreut, standen nach Angaben der Staatsanwaltschaft im April 2022 fünf Altfahrzeuge, die laut Einschätzungen des Landkreises sowie der Polizei als Abfall zu werten waren und noch Betriebsstoffe enthielten.
Der Geschäftsführer hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, weil er die Fläche an einen anderen Mann verpachtet hatte. Dieser sammelte dort Fahrzeuge, um sie per Sammeltransport nach Bulgarien zu bringen. Auf Nachfrage der Richterin erklärte der Angeklagte, dass er rund dreimal im Monat das Gelände ansteuere. In dem einjährigen Pachtverhältnis, das er nach den Polizeiermittlungen gleich gekündigt habe, habe er wohl viermal konkret geschaut, ob die Autos korrekt gelagert wurden. Dabei sei ihm nichts aufgefallen, sagte er.
Es gab schon vorher mal ein Verfahren
Die Staatsanwältin hielt ihm vor, dass das zu wenig gewesen sei, zumal bereits zwei Jahre vorher ein anderes Verfahren wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen – ebenfalls Autos – angeschoben worden sei. „Sie hätten einen geschärften Blick haben müssen“, so die Staatsanwältin, die eine Strafzahlung von 16.000 Euro beantragte. Der Verteidiger sprach sich für einen Freispruch aus. Sein Mandant habe nicht erkennen können, dass die Autos schrottreif waren.
Das sah die Richterin anders. „Sie wussten um die rechtliche Lage“, erklärte sie, bevor der Angeklagte protestierend den Saal verließ. So bekam er auch das Strafmaß nicht mit, das deutlich unter dem beantragten der Staatsanwaltschaft liegt. Ein endgültiges Urteil dürfte nun das Landgericht fällen.