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So sollen mehr günstige Wohnungen in Wildeshausen gebaut werden

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Von: Ove Bornholt

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Bisher gibt es im Neubaugebiet „Vor Bargloy“ nur wenige Mehrparteienhäuser. Das könnte sich ändern.
Bisher gibt es im Neubaugebiet „Vor Bargloy“ nur wenige Mehrparteienhäuser. Das könnte sich ändern. © mv

Die Stadtverwaltung Wildeshausen geht auf Vorschläge für Sozialen Wohnungsbau ein. Im Neubaugebiet „Vor Bargloy“ sollen mehr Mehrparteienhäuser entstehen.

Wildeshausen – Der Bedarf ist klar: Bis zum Jahr 2030 müssen laut Wohnraumversorgungskonzept rund 200 preisgünstige Wohnungen in Wildeshausen entstehen, um die steigende Nachfrage zu decken. Insgesamt ist in dem Konzept von 950 Wohneinheiten von 2022 bis 2030 die Rede, wovon rund die Hälfte Mietwohnungen sein sollen. Die Politik hatte die Stadtverwaltung im Juni vergangenen Jahres beauftragt, Vorschläge zur Behebung der Fehlbedarfe sowie eine Einschätzung der Auswirkungen und Kosten für die städtische Infrastruktur wie Kitas zur Beratung vorzulegen. In der Vorlage für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Donnerstag, 23. Februar, 18.15 Uhr, Stadthaus) heißt es, die Auswirkungen könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Aber die Verwaltung nimmt Stellung zu den grundsätzlichen Empfehlungen im Konzept.

Dabei wird auf das Neubaugebiet „Vor Bargloy“ verwiesen. „Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist derzeit die einzige Möglichkeit der weiteren Entwicklung in Wildeshausen, bei der die Stadt Einfluss auf die Bebauung und Wohneinheiten unter anderem für den Sozialen Wohnungsbau nehmen kann“, heißt es. Gemeint sind Mehrfamilienhäuser. Andere Flächen stünden in privatem Eigentum, auf die die Stadt keinen Zugriff hat.

Mehrparteienhäuser „Vor Bargloy“

Bisher sind „Vor Bargloy“ zwar hauptsächlich Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet worden. Mit der weiteren Entwicklung des Bebauungsplans solle der Geschosswohnungsbau aber großzügiger ausgewiesen werden, so die Stadtverwaltung. In diesem Zusammenhang könnten Flächen, auch für Investoren, für den sozialen Wohnungsbau ausgewiesen, respektive festgesetzt werden. „Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit mit den Planunterlagen Vorschläge unterbreiten. Darüber hinaus könnten sich gegebenenfalls durch Rückgabe von vergebenen oder verkauften, aber nicht bebauten Grundstücken, eventuell noch vorzeitig weitere Möglichkeiten ergeben.“ Letzteres bleibe gegenwärtig aber noch abzuwarten und bedürfe dann einer Einzelfallprüfung.

Im Konzept wird unter anderem vorgeschlagen, Wohnungen auf eingeschossigen Supermärkten zu bauen. Das sei im Bereich Westring aber nicht zulässig, so die Stadt. In anderen Fällen werde das Thema mit den Bauherren angesprochen. Weiter wird auf Standorte für sogenannte „Tiny Häuser“, zum Beispiel in Baulücken, verwiesen. Das ist in den Augen der Verwaltung aber keine geeignete Maßnahme. Sinnvoller sei es hingegen, das Gespräch mit der GSG Oldenburg und anderen lokalen Wohnungsbau-Akteuren zu suchen. Das werde erfolgen, so die Stadtverwaltung. Denkbar sei auch die Festlegung von Quoten für günstige Wohnungen in Bebauungsplänen. Was Zuschüsse für Sozialen Wohnungsbau angeht, sei eine Doppelförderung (NBank) zu vermeiden. „Vor Bargloy“ seien die Bodenrichtwerte sowieso verbindlich.

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