Schockanrufer erbeuten 120.000 Euro an zwei Tagen

Landkreis – Schockanrufer haben im Landkreis Oldenburg und im Landkreis Wesermarsch reiche Beute gemacht. Wie die Polizei am Freitag berichtete, wurden am Mittwoch im Landkreis Oldenburg 75.000 Euro an Abholer übergeben. Am nächsten Tag ergaunerten sich die Betrüger in der Wesermarsch 45.000 Euro.
Das sind die bekannt gewordenen erfolgreichen Betrügereien. In den vergangenen Tagen wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch allerdings einige Schockanrufe von falschen Polizeibeamten verzeichnet. Die professionell agierenden Banden telefonierten dabei ganze Straßenzüge ab und berichteten in den Gesprächen, dass nahe Angehörige einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätten und nun ein Geldbetrag hinterlegt werden muss, um beispielsweise einer Haftstrafe zu entgehen.
„In den meisten Fällen haben die Angerufenen richtig reagiert und die Gespräche einfach beendet“, so die Polizei.
Wildeshauser wurde schnell misstrauisch
So auch ein 83-jähriger Wildeshauser, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Er berichtete unserer Zeitung, dass die Unbekannten ihm mitgeteilt hätten, sein Sohn habe einen Unfall verursacht, bei dem ein Kind schwer verletzt worden sei. Das würde teuer werden, und der Sohn müsse wohl für mindestens ein halbes Jahr in Haft.
Der 83-Jährige erklärte den Anrufern, dass er zunächst seinen Sohn sprechen wolle. Das sei nicht nötig, hieß es. Er befinde sich bei einem Anwalt. Aus dem Hintergrund sei eine Stimme zu hören gewesen. „Das war aber nicht mein Sohn“, so der Wildeshauser, der 10 000 Euro zahlen sollte.
Der 83-Jährige legte auf und rief bei der Polizei in Braunschweig an, wo sein Sohn lebt. Dort war ein solcher Unfall nicht bekannte. Auch die Schwiegertochter wusste nichts von einem Vorfall.
Die Polizei rät erneut: Seien Sie misstrauisch, beenden Sie das Gespräch. Die echte Polizei fordert keine Kautionen. Geben Sie keine Auskünfte zu Vermögensverhältnissen, nehmen Sie Kontakt zu Angehörigen auf und rufen Sie die richtige Polizei an.