Tempo 30 in der Wildeshauser Innenstadt?

Überall in der Wildeshauser Innenstadt und auf den Ausfallstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Das regt die UWG an.
Wildeshausen – Bereits im Herbst hatte die Wildeshauser UWG-Fraktion einen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, im gesamten Innenstadtbereich – ausschließlich der verkehrsberuhigten Zonen – eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern einzuführen. Nachdem die Fraktion den Antrag vorübergehend zurückgezogen hatte, soll er nun in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, 23.
Februar (18.15 Uhr im Stadthaus), eingehend beraten werden. Sollte der Antrag angenommen werden, ist auch der Landkreis Oldenburg zu beteiligen, weil die Maßnahmen klassifizierte Straßen betreffen würden, an denen die Stadt keine Tempobegrenzungen einführen darf. Auch die Polizei sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung Stellung beziehen .
Tempo 30 auch auf den Ausfallstraßen?
Nach Meinung der UWG führen die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Wildeshauser Innenstadt bei vielen Verkehrsteilnehmern zu Irritationen und werden oftmals nicht beachtet. Ratsherr Matthias Kück nennt als Beispiele die Heem- und die Feldstraße sowie die Pestruper Straße, an denen die Höchstgeschwindigkeiten auf wenigen Hundert Metern mehrmals wechseln. „In der Praxis ist zu beobachten, dass beispielsweise der klassische Autofahrer seine überhöhte Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone beibehält, da er die Begrenzung entweder zu spät bemerkt oder diese schlichtweg ignoriert“, so Kück. In einigen Fällen seien die Straßenabschnitte der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder dem Krankenhaus zudem relativ kurz oder lang gehalten. „Dies kann zu einem Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer führen. Insbesondere an den Einmündungen zu den Schulen und Altenheimen oder beim Krankenhaus besteht großes Gefahrenpotenzial“, betont Kück.
Die UWG sieht Handlungsbedarf auch auf den Ausfallstraßen. Dazu gehören die Ahlhorner Straße bis zum Westring, die Glaner Straße bis zum Nordring, die Delmenhorster Straße bis zum Nordring, die Harpstedter Straße und die Reckumer Straße bis zum Ortsendeschild, der Twistringer Weg bis zur Einfahrt Katenbäker Berg und in Richtung Hölingen bis Ortsendeschild, die Pestruper Straße bis hin zum Ortsendeschild, die Goldenstedter Straße einschließlich Nebenstraßen durchgängig bis zum Ortsende sowie die Visbeker Straße stadtauswärts einschließlich Nebenstraßen bis zum Kreisverkehr Westring.