FDP pocht auf rechtssichere Lösung für Zuwegung zum Brauereiweg in Wildeshausen

Die rechtssichere Zuwegung zu den Häusern 24 bis 26 am Brauereiweg in Wildeshausen beschäftigt die Stadtverwaltung auf Antrag der FDP.
Wildeshausen – Wer mit dem Auto zu den rückwärtigen Häusern am Brauereiweg 24 bis 26 in Wildeshausen will, kann nur von der Ahlhorner Straße kommen, denn vom Brauereiweg selbst zweigt nur eine schmale Zufahrt ab. Und die ist durch einen Poller versperrt. Die Situation ist seit Jahren bekannt und eigentlich auch kein Problem. Nun soll in dem Gebiet aber gebaut werden – und die Erschließung ist aus Sicht der FDP nicht gesichert. Deswegen befasste sich der Bauausschuss am Donnerstagabend mit dem Thema.
Formal gesehen soll die Erschließung der Baustelle über die schmale Zufahrt vom Brauereiweg erfolgen. Die Verbindung von der Ahlhorner Straße führt über eine Fläche, die der katholischen Kirche gehört. Und die duldet die Benutzung zurzeit nur. Für die FDP ist dies keine dauerhafte Lösung. „Was ist, wenn die Kirche das irgendwann nicht mehr duldet?“, stellt der Fraktionsvorsitzende Marko Bahr eine Frage in den Raum. Deswegen solle die Stadt in Verhandlungen mit der Kirche versuchen, ein dauerhaftes und gesichertes Überwegungsrecht zugunsten der Anwohner festzuschreiben.
Problem ist im Stadthaus bekannt
Im Stadthaus kennt man das Problem: „Der Verwaltung ist dieser Zustand der Erschließung bekannt. Daher hat sie sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der katholischen Kirchengemeinde in Verbindung gesetzt, um eine Zustimmung gemäß Straßengesetz zur Widmung der als öffentlich festgesetzten Verkehrsfläche zur Nutzung durch die Allgemeinheit zu bewirken“, heißt es in der Vorlage für die Sitzung. „Allerdings wurde vonseiten der Eigentümerin bislang lediglich auf die langen Entscheidungsprozesse innerhalb der Kirchenstrukturen hingewiesen. Eine verbindliche Rückäußerung ist seither nicht erfolgt“, so die Verwaltung über die bisher fruchtlosen Versuche, eine Lösung zu finden.

Dennoch sei man gerne bereit, dem Antrag der FDP zu entsprechen und erneut in Verhandlung mit Vertretern der katholischen Kirche zu treten, um eine weitere Sicherung der Erschließung der betreffenden Grundstücke durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechtes zugunsten der Grundstückseigentümer zu erreichen, heißt es weiter.
Die Liberalen hatten in ihrem Antrag auch vorgeschlagen, dass die Stadt eventuelle Kosten für eine Sanierung des Übergangs zur Hälfte übernimmt. „Hinsichtlich dieser Fragen sollten wir allerdings flexibel sein. Ich denke, hier besteht durchaus Spielraum“, so Bahr.
Bisherige Gespräche mit der Kirche erfolglos
„Über die Finanzierung einer bislang noch nicht näher bestimmten Maßnahme mit noch unbekanntem Aufwand beziehungsweise über die Bewilligung eines Zuschusses hierzu könnte zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden“, heißt es dazu von der Verwaltung.
Diese Verfahrensweise findet sich auch in der Beschlussvorlage wieder, die dann eine Mehrheit in der Sitzung fand. Bleibt abzuwarten, ob sich nun ein Kompromiss mit der Kirche finden lässt, der die Interessen aller Seiten berücksichtigt.