Antrag der UWG: Tempo 30 fast überall in Wildeshausen?

Das sorgt sicher für Diskussionen: Die UWG schlägt vor, dass auf fast allen Straßen Wildeshausens Tempo 30 gilt, außer in verkehrsberuhigten Bereichen.
Wildeshausen – Die UWG hat beantragt, dass in fast ganz Wildeshausen Tempo 30 gelten soll – mit Ausnahme der verkehrsberuhigten Bereiche, in denen jetzt schon höchstens Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Der Antrag ging am Donnerstag an Bürgermeister Jens Kuraschinski und am Freitag an die Presse. Die UWG begründet den Vorstoß damit, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu vereinheitlichen und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Im Stadtbereich seien die Tempovorgaben unterschiedlich geregelt, heißt es im Antrag. Direkt in der Innenstadt und in neueren Baugebieten seien überwiegend verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet, die mit der Schrittgeschwindigkeit von maximal sieben Kilometer pro Stunde befahren werden dürfen. Des Weiteren gelte es die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen, aber auch in einigen Stichstraßen, die von Hauptstraßen abzweigen. Daneben gebe es aber auch immer noch Straßen, für die die klassische Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Stadtgrenzen von 50 km/h vorgeschrieben ist.
Unterschiedliche Regelungen abschaffen
Die unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auf durchgängig befahrenen Straßen wie der Heemstraße oder der Feldstraße beziehungsweise Pestruper Straße mit den wechselnden Höchstgeschwindigkeiten von 30/50/30 würden bei den Verkehrsteilnehmern zunehmend zu Irritationen führen und würden oftmals nicht beachtet werden. „In der Praxis ist zum Beispiel zu beobachten, dass der klassische Autofahrer seine überhöhte Geschwindigkeit in einer 30er-Zone beibehält, da er die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund von Orientierungslosigkeit entweder zu spät bemerkt oder diese einfach schlichtweg ignoriert“, schreibt Ratsherr Matthias Kück (UWG). In einigen Fällen seien die Straßenabschnitte mit den jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen zudem relativ kurz oder lang gehalten. „Dies kann zu einem Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer führen. Insbesondere an den Einmündungen zu den Schulen und Altenheimen beziehungsweise bei unserem Krankenhaus besteht ein großes Gefahrenpotenzial.“ Die UWG sehe hier dringenden Handlungsbedarf.
Ein- und Ausfallstraßen ebenfalls betroffen
Der Vorschlag erstreckt sich auch auf die Ein- und Ausfallstraßen. Im Einzelnen wären nachfolgende Straßenabschnitte in beiden Fahrtrichtungen betroffen:
- Ahlhorner Straße stadtauswärts bis zur Ampel Westring
- Glaner Straße stadtauswärts bis zur Ampel Westring
- Delmenhorster Straße stadtauswärts bis zur Ampel Westring
- Harpstedter Straße stadtauswärts bis Ortsschild Ende
- Reckumer Straße stadtauswärts bis Ortsschild Ende
- Twistringer Weg durchgängig bis Einfahrt Katenbäker Berg und Richtung Hölingen bis Ortsschild Ende
- Pestruper Straße stadtauswärts durchgängig bis Ortsschild Ende
- Goldenstedter Straße stadtauswärts einschließlich Nebenstraßen durchgängig bis Ortsschild Ende
- Visbeker Straße stadtauswärts einschließlich Nebenstraßen bis Kreisel Westring
Die Harpstedter Straße ist zum Beispiel eine Landesstraße, sodass sich die Stadt mit anderen Behörden absprechen müsste. Die Verwaltung möge das Einvernehmen herstellen, heißt es dementsprechend im Antrag. Das Thema soll nach dem Willen der UWG in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16. Juni beraten werden.