Säugling zu Tode geprügelt: 13,5 Jahre Haft für Angeklagten

Emstek/Oldenburg – Die verstörende Tat zeichnet sich durch Brutalität und Grausamkeit aus. Entsprechend deutlich ist im Prozess um ein totgeschlagenes Baby das Urteil gegen den Angeklagten ausgefallen.
Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts schickte den früheren Lebensgefährten der Kindesmutter wegen Totschlags für dreizehneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Damit überbot die Kammer den Antrag der Staatsanwaltschaft noch um zweieinhalb Jahre. Das Gericht war davon überzeugt, dass der 24-jährige Angeklagte in den Mittagsstunden des 3. März vorigen Jahres in einer Gemeinschaftsunterkunft für Arbeiter in Emstek die drei Monate alte Tochter seiner früheren Lebensgefährtin zunächst heftig geschüttelt und dann das Köpfchen des Säuglings mit voller Kraft und großer Wucht mehrmals gegen eine Wand oder auf eine Tischplatte geschlagen hatte.
Das Baby hatte keine Überlebenschance
Der Schädel des Babys war an mehreren Stellen zertrümmert gewesen, teils 19 Zentimeter lange und offen klaffende Brüche hatten Gutachter festgestellt. So etwas hätten sie in ihren 40 Dienstjahren noch nicht gesehen, sagten die Mediziner. Das Baby war nicht mehr lebensfähig. Es hätte drei Tage nach der fürchterlichen Tat – medikamentös begleitet – in den Tod geführt werden müssen. „Es ist so erbärmlich und traurig“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Tod sei letztlich ein Segen für das Kind gewesen, eine Erlösung.
Der Angeklagte, der in Emstek als Geflügel-Ausstaller beschäftigt war, war nach der Tat nach Bulgarien geflohen. In dem jetzigen Verfahren mit vielen grausigen Einzelheiten hatte er bis zum Schluss geschwiegen. In letzter Sekunde ergriff er dann doch noch das Wort und lastete das grauenvolle Geschehen der Kindesmutter an. Mit dieser hätte er sich am Tattag in der gemeinsamen Wohnung in der Gemeinschaftsunterkunft in Emstek gestritten.
Angeklagter schiebt Schuld auf Ex-Partnerin
Es sei darum gegangen, dass er mit seinem Handy heimlich aufgezeichnet habe, wie böse die Mutter mit ihrer Tochter umgegangen sei. Das habe die Mutter auf die Palme gebracht. Nach dem Streit sei sie mit dem Baby auf dem Arm türenknallend ins Schlafzimmer gegangen. Drei Minuten später habe das Baby so gut wie tot im Arm der Mutter gelegen, so der Angeklagte.
Das Gericht glaubte ihm kein Wort, zumal der Beschuldigte bei der Polizei etwas ganz anderes gesagt hatte. Der Kindesmutter, die ein Alkoholproblem hat, traute auch keiner eine derartige Gewalttätigkeit zu. Der Staatsanwalt sprach von einer Brutalität „schlichter Art“. Der Angeklagte hat das Baby totgeschlagen, da war sich das Gericht ganz sicher. Einen Unfall als Ursache schlossen die Richter angesichts solcher schweren Schädelverletzungen aus.
Das genaue Motiv für die Tat ist nicht ganz klar. Eifersucht und Alkohol: Auch die Arbeit als Gefügel-Ausstaller, die einer modernen Sklaverei gleichkomme, könnte den Angeklagten überfordert haben, sagte der Vorsitzende abschließend.