Oldenburger filmt die Vergewaltigung der achtjährigen Schwester der Lebensgefährtin

Oldenburg – Mit unfassbaren Sexualstraftaten zum Nachteil eines achtjährigen Mädchens muss sich seit Dienstag die Große Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes beschäftigen.
Angeklagt wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes in vier Fällen ist ein 32 Jahre alter Mann aus Oldenburg. Bei dem vergewaltigten Mädchen handelt es sich um die achtjährige Schwester seiner Lebensgefährtin. Damit nicht genug: Die Lebensgefährtin soll ihre kleine Schwester dem Angeklagten selbst zugeführt haben, damit dieser das Kind missbrauchen kann. Gegen Frau läuft diesbezüglich ein eigenes Verfahren.
Kinderpornografische Aufnahmen mit der Lebensgefährtin geteilt?
Laut Anklage hat der 32-Jährige seine Taten stets gefilmt. Er soll die kinderpornografischen Aufnahmen dann mit seiner Lebensgefährtin getauscht haben.
Im Vorfeld des Tatzeitraumes (November 2019 bis November 2020) soll der Beschuldigte sich selbst kinderpornografische Filme aus dem Internet besorgt haben. Ob ihm diese Filme dann als Vorlage für die „Eigenproduktion“ dienten, muss noch geklärt werden. Der Oldenburger sitzt seit dem 14. September vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Das Herunterladen der besagten Videos aus dem Internet soll ihm letztlich zum Verhängnis geworden sein. Das amerikanische FBI (Kriminalpolizei) durchforstet weltweit das Internet, um Nutzer von Kinderpornografie ausfindig zu machen. So geriet auch der Angeklagte ins Visier der Ermittler auch in Deutschland.
Ermittler finden die „Eigenproduktionen“
Als die Beamten dann bei dem Oldenburger klingelten und eine Hausdurchsuchung vornahmen, nahm das Grauen seinen Lauf. Denn nun wurden auch die „Eigenproduktionen“ des Oldenburgers gefunden. Nachdem am Dienstag die Anklage verlesen war, zogen sich auf Anregung des Vorsitzenden Richters Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem sogenannten internen Rechtsgespräch zurück.
Darin sollte ausgelotet werden, wie das Verfahren laufen kann und soll. Es soll auf jeden Fall vermieden werden, dass das achtjährige Mädchen als Zeugin aussagen muss. Das Verfahren wird fortgesetzt.