1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Oldenburg
  4. Oldenburg

Nach Vergewaltigung: Oldenburger muss knapp sechs Jahre in Haft

Erstellt:

Von: Dierk Rohdenburg

Kommentare

Die Verhandlung läuft vor dem Landgericht Oldenburg.
Das Landgericht Oldenburg verurteilte einen Oldenburger zu knapp sechs Jahren Haft. © dpa

Oldenburg – Zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis ist ein 32-jähriger Oldenburger verurteilt worden, der die achtjährige Schwester seiner Freundin mehrfach vergewaltigt hatte.

Oldenburg – Die Große Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes sprach den Angeklagten wegen des besonders schweren sexuellen Missbrauchs (Vergewaltigung) eines Kindes in vier Fällen schuldig. Die Taten hatten für großes Entsetzen gesorgt. Von den Vergewaltigungen hatte der Angeklagte den Feststellungen zufolge kinderpornografische Videofilme angefertigt.

Damit nicht genug: Die Freundin des Angeklagten soll ihre kleine Schwester dem 32-Jährigen zugeführt haben, damit dieser die Achtjährige vergewaltigen konnte. Über die jeweiligen Taten herrschte dann anschließend zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin ein reger Austausch. Das belegen Chat-Protokolle. Gegen die Freundin des Angeklagten wird gesondert ermittelt. Wann sie sich vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest.

Das FBI wurde auf den Mann aufmerksam

Im jetzigen Verfahren gegen den 32-Jährigen hat die Frau die Aussage verweigert. Das konnte sie, weil gegen sie selbst ermittelt wird. Die Beweislage war aber auch ohne die Aussage der Zeugin mehr als erdrückend. Alles fing damit an, dass sich der Angeklagte im Internet kinderpornografisches Material besorgte. Das hatte das amerikanische FBI aufmerksam gemacht.

Dieses durchforstet zusammen mit einer halbstaatlichen gemeinnützigen Organisation das Internet weltweit nach Nutzern von Kinderpornografie. Da tauchte dann plötzlich der Oldenburger auf. Die Polizei durchsuchte die Wohnung des Angeklagten. Dabei wurden die kinderpornografischen Filme und Bilder gefunden. Damit nicht genug, denn nun kamen auch die Eigenproduktionen des Angeklagten ans Tageslicht.

Urteil am Oldenburger Landgericht: Videos überführen Vergewaltiger

Die Filme zeigen, wie ein Mann ein kleines Mädchen vergewaltigt. Das Gesicht des Täters ist nicht zu sehen. Die Filme konnten dem Angeklagten aber gleichwohl zugerechnet werden. Besondere Körpermerkmale passten zu ihm. Auch die Einrichtung der Wohnung war auf den Filmen zu sehen.

Zu den Motiven des grauenvollen Geschehens wollte der Oldenburger in der Verhandlung nichts sagen. Das einzige, was für ihn sprach, war das Geständnis. Das ersparte dem vergewaltigten Mädchen zumindest eine Aussage vor Gericht.

Auch interessant

Kommentare