Im jetzigen Verfahren gegen den 32-Jährigen hat die Frau die Aussage verweigert. Das konnte sie, weil gegen sie selbst ermittelt wird. Die Beweislage war aber auch ohne die Aussage der Zeugin mehr als erdrückend. Alles fing damit an, dass sich der Angeklagte im Internet kinderpornografisches Material besorgte. Das hatte das amerikanische FBI aufmerksam gemacht.
Dieses durchforstet zusammen mit einer halbstaatlichen gemeinnützigen Organisation das Internet weltweit nach Nutzern von Kinderpornografie. Da tauchte dann plötzlich der Oldenburger auf. Die Polizei durchsuchte die Wohnung des Angeklagten. Dabei wurden die kinderpornografischen Filme und Bilder gefunden. Damit nicht genug, denn nun kamen auch die Eigenproduktionen des Angeklagten ans Tageslicht.
Die Filme zeigen, wie ein Mann ein kleines Mädchen vergewaltigt. Das Gesicht des Täters ist nicht zu sehen. Die Filme konnten dem Angeklagten aber gleichwohl zugerechnet werden. Besondere Körpermerkmale passten zu ihm. Auch die Einrichtung der Wohnung war auf den Filmen zu sehen.
Zu den Motiven des grauenvollen Geschehens wollte der Oldenburger in der Verhandlung nichts sagen. Das einzige, was für ihn sprach, war das Geständnis. Das ersparte dem vergewaltigten Mädchen zumindest eine Aussage vor Gericht.