In den Wald „entwässern“?

Dünsen – Das Vorhaben der Unternehmer Burkhard Sommer und Peter Backhaus, an der Waldstraße in Dünsen auf dem Gelände der ehemaligen Munitionsanstalt (Muna) zwölf barrierefreie Wohnungen mit Wohnflächen zwischen etwa 69 und 112 Quadratmetern zu schaffen, ist einen Schritt vorangekommen. Im Verlauf des vorhabenbezogenen Bauleitplanfahrens hat der Gemeinderat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss einstimmig bei einer Enthaltung gefasst.
Somit bekommt demnächst die Öffentlichkeit die Chance, etwaige Anregungen und Bedenken geltend zu machen. Obendrein werden Fachbehörden und sonstige „Träger öffentlicher Belange“ um Stellungnahme gebeten.
Der aktuelle Planentwurf sieht je sechs Wohnungen in der ehemaligen Kommandantur sowie – daneben – in einem noch zu errichtenden Haus vor, das in seinen Ausmaßen und seiner Optik mit dem Bestandsgebäude harmonieren soll (wir berichteten darüber). Straßenseitig sind Garagen und Carports nicht zulässig. Der Erhalt zweier größerer Bäume wird sichergestellt. Die zu schaffenden Stellflächen, zwei je Wohneinheit, also insgesamt 24, verteilen sich auf zwei Parkplätze.
Beschleunigtes Verfahren nach §13a Baugesetzbuch
Das Erfordernis einer Ausgleichsmaßnahme leitet sich aus dem Waldgesetz ab: Vorgesehen ist, eine bisherige Gewerbefläche in Wald „umzuwidmen“ und der Natur zurückzugeben, ohne dass es einer Aufforstung bedürfte.
Das Vorhaben des Planbüros, das Oberflächenwasser mittels „Verwallung“ in den angrenzenden Wald abzuleiten, stieß im Rat auf Skepsis. Das Gelände sei abschüssig, hieß es. Der Vorhabenträger müsse nachweisen, dass die Entwässerung funktioniere, betonte Bauamtsleiter Jens Hüfner. Er konnte sich eine Lösung mit Rigolen vorstellen. Ob die angedachte Oberflächenentwässerung auf rechtliche Hürden stößt, dürfte sich im Beteiligungsverfahren den Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde entnehmen lassen.
Glücksfall für die Gemeinde
Bürgermeister Hartmut Post wertet das Engagement der beiden Vorhabenträger als einen echten Glücksfall („das ist das, was wir immer wollten“), zumal in Dünsen ein Bedarf an Wohnungen, auch an kleinen, besteht und die Gemeinde ohne die Investoren wohl über kurz oder lang eine eigene Planung hätte anschieben müssen.
Das Bauleitplanverfahren wir nach § 13a des Baugesetzbuches „beschleunigt“ abgewickelt – unter Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die frühzeitige Beteiligungsstufe.