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Colnrade – Für die zweite Beteiligungsrunde zur Gestaltungssatzung für den Colnrader Ortskern hat der Gemeinderat am Montag im Dorfgemeinschaftshaus mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Boden geebnet. Der Geltungsbereich soll gemäß Mehrheitsentscheidung kleiner gefasst werden. Er beschränkt sich jetzt auf das direkte Umfeld von Kirche und Dorfplatz – auf den besonders ortsbildprägenden Dorfkern. Alternativ hatte Planerin Franziska Lüders eine Erweiterung um den Bereich entlang der Hauptstraße in Richtung Osten vorgeschlagen. Dann hätte die Planung auch dem Schutz des sehr besonderen – dorftypischen – Gesamtbildes aus Richtung Hunte Rechnung getragen.
15 Einwender – vier Familien
15 Einwender hatten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen eingereicht. Auf die Frage, ob das viele seien, erwiderte Lüders: Ja, das sei eine recht ansehnliche Zahl. Ratsherr Uwe Beckmann bemerkte, es gehe letztlich um vier Familien, die gegen die Satzung seien. Wolfgang Heinzl deutete an, dass die Gemeinde mit der Planung auf ein konkretes Bauvorhaben reagiert habe (nach Kenntnis unserer Zeitung ging es um ein Wohnhaus mit Flachdach), was ihm offenbar missfiel.
Lüders: Satzung ist verhältnismäßig
„Ich bin nicht grundsätzlich gegen diese Satzung. Mich stört das Verfahren“, sagte Heinzl. Zum Schutz des prägenden Ortsbildes im Geltungsbereich sieht die aktuelle Planung Festsetzungen zur Gestaltung von Dächern und Fassaden vor, die Bauherren bei künftigen Vorhaben einengen. Das dürfe der demokratisch gewählte Rat durchaus, stellte Franziska Lüders mit Blick auf Einwender klar, die kritisch hinterfragt hatten, ob das Verfahren denn überhaupt demokratisch sei. Die Satzung sei, so Lüders weiter, auch verhältnismäßig; sie regele nur das, „was das Ortsbild ausmacht“. boh