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Colnrade – Der Entwurf der Colnrader Gestaltungssatzung „Ortskern“ mit Begründung sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegt vom 15. Februar bis einschließlich 16. März öffentlich aus und kann dann von jedermann eingesehen werden. Darauf weist Bürgermeisterin Anne Wilkens-Lindemann hin.
Die Bekanntmachung und Auslegung erfolge gemäß den gesetzlichen Vorschriften „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie in Verbindung mit dem Baugesetzbuch“.
Die Unterlagen würden im genannten Zeitraum online unter www.harpstedt.de (Rubriken: Verwaltung/Amtshof/Bauamt/Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und könnten dort eingesehen werden. Zusätzlich seien sie während der allgemeinen Öffnungszeiten des Harpstedter Amtshofes einsehbar, zur Zeit allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache unter Telefon 04244/8237, 8236 oder 8241.