Das Sager Meer – eine „Angelregion“?

Bissel/Landkreis – Angeln im Naturschutzgebiet? Wenn man einer „Touristikseite“ im Internet Glauben schenken darf, ist das kein Problem. Denn dort wird die „Angelregion Sager Meer“ angepriesen. Landschaftlich schön ist das Areal zwar zweifelsohne – aber sicherlich kein Anglertreff für Leute aus nah und fern. Ausführlich beschreibt das Tourismus-Portal die Entstehung des Bereiches – und auch die Fischarten, die es dort angeblich zu angeln gibt.
Der Vorstand der SPD in der Gemeinde Großenkneten findet das alles andere als einladend oder auch nur witzig: „Mit Empörung“ habe man am Montagabend erfahren, dass ein Tourist-Unternehmen im Internet das Naturschutzgebiet Sager Meere bei Bissel als Angelregion anbietet, heißt es in einem Schreiben, das die Sozialdemokraten unter anderem an die Gemeindeverwaltung geschickt haben. „Der SPD-Vorstand verlangt, dass diese Angebotsseite sofort vom Anbieter gelöscht wird. Durch diese falsche Information ist es nicht ausgeschlossen, dass trotz der Verbotsschilder die Sager Meere als Angelgewässer aufgesucht werden. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises wurde darüber informiert“, heißt es da weiter.
„Recht überrascht“ habe sie auf diese Beschreibung der Gewässer im Internet reagiert, berichtet Umweltdezernentin Eva-Maria Langferman auf Anfrage unserer Zeitung. Zwar dürfe dort theoretisch geangelt werden. Das gehe aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Sager Meere, Kleiner Sand und Heumoor“ aus dem Jahre 2007 hervor. Diese lege jedoch unter sehr großen Einschränkungen fest, dass Sportfischerei etwa nur „in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang“ erfolgen darf – mit anderen Worten: Wenn vor dem Erlass dort nicht gefischt wurde, ist es jetzt weiterhin untersagt. Eigentümer des Areals sei das Land Niedersachsen, so Langfermann. Derzeit werde geprüft, ob dieses die Seen verpachtet habe, und wenn ja, an wen. Ein Pächter – etwa ein Fischereiverein – könnte Dritten ein Angelrecht einräumen. Doch vermittele diese Beschreibung im Internet ein völlig falsches Bild: „So darf es nicht sein“, sagte die Dezernentin, „das ist nicht Sinn und Zweck der eingeräumten Fischereirechte.“
Ihre Behörde habe inzwischen den Betreiber der Seite kontaktiert, ihn um Aufklärung gebeten und dazu aufgefordert, den irreführenden Text herauszunehmen. Wer der eigentliche Verfasser sei, stehe allerdings noch nicht fest, eine Antwort dahingehend stehe noch aus. Anscheinend sei es aber wohl so, dass Eigentümer von Ferienwohnungen auf dem Portal die Umgebung ihrer Objekte anpreisen können. Ein entsprechender Link zu „Ferienwohnungen und Hotels nahe der Angelregion Sager Meer“ findet sich dort tatsächlich. Wenn dem so sei, könne sie sich vorstellen, dass dort jemand „schlecht recherchiert“ habe. Und das nicht nur in diesem Punkt: Der kurze Eintrag nimmt ausdrücklich Bezug auf den Fischereiverein Wildeshausen, der sich dort um den Besatz mit Fischen verdient gemacht habe. „Da haben wir nichts mit zu tun“, sagte der Vorsitzende Hilmar Birans erstaunt auf Nachfrage. Sein Verein sei in dem Bereich gar nicht tätig. Wie diese Behauptung ins Internet gekommen ist, sei ihm „schleierhaft“.
„Da darf man gar nicht angeln“, beantwortet Wilfried Büüsker, zweiter Vorsitzender und Gewässerwart des nächstgelegenen Fischereivereins in Wardenburg die Anfrage, ob vielleicht dieser gemeint sein könnte. Der Verein habe lediglich einen Abschnitt des Sager-Meerkanals gepachtet, „doch der ist zwei bis drei Kilometer von den Teichen entfernt“, sagt er. Darüber hinaus dürfe nicht geangelt werden – und wurde von seinem Verein auch noch nicht. fra