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Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung: 71-Jährige darf Führerschein behalten

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Von: Dierk Rohdenburg

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Das Amtsgericht in Wildeshausen
Trotz einer fahrlässigen Tötung gab es kein Fahrverbot für die Unfallverursacherin. © dr

Es war ein tragischer Unglücksfall, der einer 50-jährigen Radfahrerin das Leben kostete. Die strafrechtliche Würdigung erfolgte nun vor dem Amtsgericht in Wildeshausen.

Huntlosen – Ein Moment der Unachtsamkeit kostete am 14. Juni des vergangenen Jahres eine 50-jährigen Radfahrerin in Huntlosen das Leben. Die Unfallverursacherin, eine 71-jährige Frau aus dem Landkreis Northeim, stand am Montag wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung vor Gericht. Sie muss 1.200 Euro Strafe zahlen. Die ursprünglich vom Amtsgericht Wildeshausen auferlegte einjährige Führerscheinsperre wurde hingegen zurückgenommen.

Die 71-Jährige war gegen 8.05 Uhr mit ihrem Auto von der Sannumer Straße kommend in den Kreisverkehr im Ortskern Huntlosen eingefahren. Als sie diesen in Richtung Sandhatten verlassen wollte und mit ihrem Auto auf die Bahnhofstraße abbog, übersah sie eine von rechts kommende, vorfahrtsberechtigte Radfahrerin, die die Querungshilfe zum Überqueren der Bahnhofstraße nutzte. Nach der Kollision stürzte die Radfahrerin zu Boden, wurde von dem Wagen überrollt und etwa 20 Meter mitgeschleift.

Unfallopfer starb vier Tage später im Krankenhaus

Beamte der Polizei Großenkneten kamen in diesem Moment auf die Unfallstelle zu und alarmierten unverzüglich die Sanitäter. Die Besatzungen eines Rettungswagens und eines Notarzteinsatzfahrzeugs kümmerten sich vor Ort um die schweren Verletzungen der Radfahrerin aus Huntlosen. Sie wurde zur weiteren medizinischen Versorgung in eine nahe gelegene Klinik gebracht. Dort starb sie jedoch vier Tage später an einem septischen Schock.

Die Schuldfrage war vor Gericht nicht mehr zu klären. Auch das Maß des Strafbefehls wurde nicht infrage gestellt. Es ging darum, wie lange der Führerschein gesperrt werden soll. Sie habe einen pflegebedürftigen Ehemann und sei auf ihr Auto angewiesen, so die 71-Jährige, die 48 Jahre lang unfallfrei gefahren war. Andernfalls drohe ihm eine Heimunterbringung. Das überzeugte die Richterin, die auf das Fahrverbot verzichtete.  

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