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„Selbstbestimmung ist eine Freiheit“

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Susanne Steffgen freut sich, dieses Jahr Weihnachten in ihrer Wohnung verbringen zu können. - Foto: Pleuß
Susanne Steffgen freut sich, dieses Jahr Weihnachten in ihrer Wohnung verbringen zu können. © Pleuß

Ganderkesee - Es war ein langer und belastender Weg für Susanne Steffgen aus Ganderkesee, die seit einigen Jahren an einer Nervenkrankheit leidet. Doch gemeint ist nicht nur das Handicap der Frau, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sondern der Prozess vor dem Sozialgericht Oldenburg, der sie die vergangenen Monate begleitete.

Doch das Urteil ist nun da und bringt ihr Gerechtigkeit: Die Ganderkeseerin darf wieder selbst, mittels eines persönlichen Budgets, ihre Ausgaben verwalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie monatliche Kosten in Höhe von 255 Euro für eine „Budgetassistenz“ übernehmen muss.

Der Hintergrund: Zwischen Steffgen und dem für sie zuständigen Sozialamt war es zum Streit gekommen. Das Amt hatte ihr im Januar nach zwei abgelehnten Anträgen im dritten Versuch ein persönliches Budget nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. „Mit dem Geld kann ich meine Pflege selbst ,kaufen‘ und verwalten“, erklärt Steffgen. Das ist eine Form der Selbstbestimmung, die für sie Freiheit bedeutet. 

Amt hat ihr den Umgang mit dem Geld nicht zugetraut

Das wollte das Sozialamt jedoch ändern und nannte Alternativen wie die Beauftragung eines Pflegedienstes oder eine Pflegekraft. Da Erstere den Umfang ihres Assistenzbedarfs nicht decken würde und die Beschäftigung einer Privatperson zu dem vorgegebenen Mindestlohn nicht umsetzbar sei, fielen diese Möglichkeiten für Steffgen aus. „Ich brauche mittlerweile 24 Stunden am Tag eine Assistenz, und der Pflegedienst ist nicht rund um die Uhr vor Ort. Ich kann ja nicht mal alleine auf Toilette gehen“, so die Ganderkeseerin. 

Grund für die Änderung sei es laut Steffgen gewesen, dass das Amt ihr den Umgang mit dem Geld nicht zugetraut habe. Zu unrecht, wie auch das Sozialgericht befand: Dort wurde ihr nun Recht gegeben, und das Sozialamt muss das persönliche Budget weiterhin zahlen – bis Februar. „Bis dahin muss ein Dialog zwischen mir und dem Sozialamt stattgefunden haben“, so Steffgen. Auf jeden Fall sei sie froh, das erste Mal seit fünf Jahren das Weihnachtsfest in ihrer eigenen Wohnung und nicht im Pflegeheim verbringen zu können.  - alp

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