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Behinderte liegt mit Sozialamt im Clinch

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Susanne Steffgen streitet sich mit dem Sozialamt um die Ausgestaltung ihrer Pflege.
Susanne Steffgen streitet sich mit dem Sozialamt um die Ausgestaltung ihrer Pflege.

Ganderkesee/Oldenburg - Die 54-jährige, schwer kranke Rollstuhlfahrerin Susanne Steffgen aus Ganderkesee befürchtet, infolge eines Streits mit dem für sie zuständigen Sozialamt in Oldenburg in eine Privatinsolvenz zu rutschen.

Zwischen der nach eigenen Angaben stark pflegebedürftigen Frau und der Behörde gibt es offenbar verschiedene Ansichten um die Bezahlung und Gestaltung ihrer Pflege. Sie fühlt sich menschenunwürdig behandelt, wie die Ganderkeseer Ratsfrau in einer E-Mail schreibt.

Konkret geht es darum, dass ihr das Amt im Januar ein persönliches Budget nach dem Sozialgesetzbuch gewährt habe, dies aber nun ändern wolle. „Ich bekomme Geld vom Sozialamt, mit dem ich mir eigenverantwortlich meine Pflege einkaufe und abrechne. Das hat mir ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Aber das Sozialamt will mir meine Selbstbestimmung wieder nehmen“, so Steffgen.

Alternativ habe die Behörde vorgeschlagen, einen Pflegedienst zu beauftragen. „Dieses Modell ist schon allein deshalb nicht umsetzbar, da es in Ganderkesee keinen Dienst gibt, der die notwendigen Kapazitäten frei hat“, meint Steffgen. Eine weitere Möglichkeit sehe vor, dass sie Pflegekräfte für den Mindestlohn, 8,84 Euro pro Stunde, einstelle. „Für diese Bezahlung lassen sich keine Pflegekräfte finden“, so Steffgen. „Nach meinem Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid bekomme ich derzeit vom Sozialamt überhaupt keine Leistungen. Weil ich aber auf meine Pflege nicht verzichten kann, laufe ich sehenden Auges in die Privatinsolvenz rein. So lässt mich das Sozialamt jetzt am ausgestrecktem Arm verhungern“, erhebt Steffgen heftige Vorwürfe.

Die Beschwerde, sie würde derzeit überhaupt keine Leistungen erhalten, „ist falsch“, teilte das Sozialamt dazu mit. Am Montagmorgen sei ein weiterer Bescheid herausgegangen, in dem Steffgen die Übernahme der entstehenden Kosten für die Pflege auf Nachweis zugesichert werde – zumindest bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Aus datenschutzrechtlichen Gründe könne das Amt nicht auf den Einzelfall eingehen, aber: „Grundsätzlich werden unsere Leistungen sorgfältig geprüft, damit die Situation der Menschen vor Ort einer bedarfsdeckenden Versorgung zugeführt werden kann. Um gute Lösungen auch für schwierigste Situationen zu finden, werden Hausbesuche gemacht, an denen unterschiedliche Professionen aus den Bereichen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege beteiligt sind.“

Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten stünde im Vordergrund „unseres Handelns im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten“, so ein Sprecher. „In dem Schreiben von Steffgen fehlen leider wesentliche Aspekte, die für unsere Entscheidung maßgeblich waren, auf die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen aber ebenfalls nicht eingehen können.“ J bor

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