Neue Benutzungsordnung für das Haus der Generationen in Neerstedt

Keine Privatnutzung und keine Miete mehr für die Räume. Die neue Benutzungsordnung für das Haus der Generationen sieht ein paar Änderungen vor.
Neerstedt – Wer muss für die Nutzung des Hauses der Generationen in Neerstedt zahlen und wer nicht? Mit dieser Frage beschäftigten sich Gemeindeverwaltung und Politik in den vergangenen Monaten mehrfach. Sie werden es erneut in der morgigen Ratssitzung machen. Vielleicht das letzte Mal. Auf der Tagesordnung des Gremiums, dessen öffentliche Versammlung um 18 Uhr im Neerstedter Rathaus beginnt, steht nämlich die Neufassung der Benutzungsordnung für die Räume. Sie soll die bisherige aus dem Jahr 2020 ersetzen und beinhaltet konkrete Regelungen zum Entgelt für die Nutzung des Gebäudes am Schulweg.
Viel diskutierte kostenlose Nutzung von „Wi helpt di“
Diskussionspotenzial bot vor allem die Idee, dem Verein „Wi helpt di“ die Räume kostenlos zu überlassen. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, die Verwaltung hatte diesen unterstützt, die Mehrheit im Ausschuss für Gesellschaft und Kultur ihn aber im November äußerst knapp verworfen. „Sämtliche Vereine sollten gleich behandelt werden“, kritisierte Sascha Hennig (CDU) damals. Später votierte der Verwaltungsausschuss dennoch mit der Stimme der Gemeinde für eine Kostenbefreiung für den Verein.
Nur noch Nutzungsentgelt wird fällig
Nach der nun zur Abstimmung vorliegenden Benutzungsordnung steht das Haus der Generationen den Vereinen, Verbänden und Gruppen in der Gemeinde Dötlingen mietfrei zur Verfügung. Sie zahlen lediglich ein sogenanntes Nutzungsentgelt, das die Betriebs- und Reinigungskosten sowie Abschreibung umfasst. Bei „Wi helpt di“, dem Landkreis sowie eigener Nutzung übernimmt die Gemeinde diese Kosten.
Keine Einnahmen zur Refinanzierung erlaubt
Mehr kann die Kommune allerdings auch gar nicht verlangen, ohne die Einnahmen mit bereits erhaltenen Zuschüssen verrechnen zu müssen. „Diese Entgelte dürfen nicht zur Refinanzierung der von der Gemeinde getätigten und vom Amt für regionale Landesentwicklung geförderten Investition erhoben werden. So ist die Umlage von Betriebskosten auf die Nutzer unschädlich und hat keinerlei Auswirkungen auf die Förderung“, hatte das Amt für regionale Landentwicklung (ArL) der Gemeinde bereits vor Längerem mitgeteilt.
Darüber hinaus grenzt die neue Ordnung den Personenkreis etwas enger ein, der die Räume im Haus der Generationen nutzen darf. Zukünftig sollen private Veranstaltungen ausgeschlossen werden. „Es soll keine Konkurrenzsituation zur örtlichen Gastronomie geschaffen werden“, begründet die Kommune diese Einschränkung in der Sitzungsvorlage.
Kaum Möglichkeiten, einzelne Nutzerkreise auszuschließen
Sie hatte darüber hinaus mit dem Gedanken gespielt, Veranstaltungen einzelner Gruppierungen im Haus der Generationen ausschließen zu können. Diese Idee wurde aber wieder verworfen. Aufgrund einer Stellungnahme des ArL bestehe kaum die Möglichkeit, einzelne Nutzerkreise auszuschließen, ohne Gefahr zu laufen, dass die gewährte Förderung zurückgezahlt werden müsse, erklärt Bürgermeisterin Antje Oltmanns in der Beschlussvorlage. „Die Gemeinde darf Regelungen für die Nutzung aufstellen, diese müssen aber transparent und diskriminierungsfrei sein“, hatte das ArL mitgeteilt. So sei es beispielsweise schwierig, einer kirchlichen Gruppierung den Zugang zu erlauben und einer anderen zu verweigern.