Hockensberg: Ein erster Schlussstrich

Die Ergänzung zum Bebauungsplan des Gewerbegebietes in Hockensberg ist abgeschlossen . Die Diskussion um die geplante Fällung von zwei Buchen geht weiter.
Neerstedt/Hockensberg – Während am südlichen Ende des Gewerbeparks in Hockensberg schon fleißig gebaut wird, ist die Verkehrsführung am entgegengesetzten Ende noch immer ein heiß diskutierter Streitpunkt. „Es ist wichtig, dass wir die Auseinandersetzung um die Einbahnstraßenregelung in Rahmannsweg sowie um die geplante Fällung der dortigen Buchen zu Ende bringen“, erklärte Sabine Schütte (FDP) im Dötlinger Gemeinderat. Es sei den anliegenden Landwirten auf lange Sicht nicht zumutbar, dass sie aufgrund dieser Verkehrsregelung einen Umweg über die Bundesstraße nehmen müssten.
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte Prüfung gefordert
Diesbezüglich brachte die Sitzung des Gremiums in der vergangenen Wochen keinen Fortschritt. Sie konnte aber immerhin einen Schlussstrich unter das ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hockensberg“ ziehen. Gegen die Stimmen der Grünen und der Liberalen beschloss der Rat den Plan mehrheitlich rückwirkend. Notwendig geworden war die Ergänzung, um die Rechtssicherheit des entsprechenden Bebauungsplanes aufgrund von zwei eingereichten Klagen nicht zu gefährden. Im Rahmen dieser Einwände hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gefordert, die geplante Fällung von den nördlichsten drei Buchen der Allee an der Iserloyer Straße im Hinblick auf mögliche Sichtbehinderungen nochmals zu prüfen. Ein daraufhin beauftragtes Ingenieurbüro kam zu dem Ergebnis, dass lediglich zwei der drei Bäume die Sicht im Kreuzungsbereich der Iserloyer Straße mit der Straße Brakland und Rahmanns Weg einschränken würden. Der dritte könne stehen bleiben. Nach einem Hinweis des OVG weist die Gemeinde in der Ergänzung außerdem ein zunächst als Strauch- und Baumfläche bezeichnetes Gebiet nun als Wald aus und setzt die damit verbundenen strengeren Ausgleichsmaßnahmen um. Des Weiteren werden drei gefällte und in der Kompensationsbilanz bisher nicht aufgeführte Bäume berücksichtigt. „Die gesamten Kompensationsmaßnahmen sind angepasst worden. Darüber hinaus sollen drei Rotbuchen gepflanzt werden“, berichtete Thomas Aufleger, Geschäftsführer der NWP Planungsgesellschaft, die den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet entworfen hatte, bereits im vorangegangenen Ausschuss für Infrastruktur und Energie.
Verkehrsregelungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes
Die noch bestehenden Differenzen über Regelungen im Bereich des neuralgischen Kreuzungsbereiches seien nicht Gegenstand des Bebaungsplan-Verfahrens, betonte Bürgermeisterin Antje Oltmanns in der Ratssitzung. Ein mit dem Landkreis angestrebter Ortstermin sei davon völlig losgelöst. Gleiches hatte Aufleger im Fachausschuss zuvor ebenfalls nachdrücklich versichert. „Letztendlich wird der Landkreis bezüglich der Buchen eine Entscheidung fällen“, sagte er. Der Bebauungsplan könne diese Situation verkehrstechnisch nicht lösen. Anwohner und Naturschützer sind der Überzeugung, dass die dort installierten Leitplanken die Sicht viel mehr einschränken würden als die Bäume. Außerdem könne das Problem ihrer Ansicht nach durch das Anbringen von Sichtspiegeln beseitigt werden. Um eine Gefährdung zu vermeiden, gilt für den Rahmannsweg übergangsweise eine Einbahnstraßenregelung. Er darf nicht in Richtung des Kreuzungsbereiches befahren werden.