Auto in 20 Minuten zweimal kontrolliert: Zwei Fahrer jeweils stockbetrunken

Delmenhorst – Ein Auto aus Delmenhorst wurde am Samstag zwei Mal aus dem Verkehr gezogen. Es saßen unterschiedliche Personen am Lenkrad. Beide waren stockbetrunken.
Am Samstag, 18. März, gegen 22 Uhr kontrollierte eine Funkstreife an der Fridtjof-Nansen-Straße in Delmenhorst eine unter Alkoholeinfluss stehende 40 Jahre alte Delmenhorsterin als Fahrerin. Die Atemalkoholkonzentration betrug 1,4 Promille. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass das Fahrzeug um 20 Minuten vorher von einem 34-Jährigen aus Schenefeld im Bereich des Hasporter Damms gefahren wurde. Die bei dem Mann gemessene Atemalkoholkonzentration betrug 2,19 Promille. Auch hier erfolgt die Entnahme einer Blutprobe sowie die Beschlagnahme des Führerscheines.
Verfolgungsjagd in Oldenburg
Ein 29 Jahre alter Mann lieferte sich am Freitagabend eine Verfolgungsjagd mit der Oldenburger Polizei und wurde gefasst. Er war betrunken.
Laut Bericht wurde ein Streifenwagen an der Donnerschweer Straße auf den Autofahrer aufmerksam. Bei der EWE-Arena endete sein Fluchtversuch abrupt. Verletzt wurde dabei niemand.
Der Oldenburger war offenbar gegen 23:35 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung stadtauswärts unterwegs. Ein entgegenkommender Streifenwagen bemerkte den Daimler-Fahrer und nahm die Verfolgung auf.
Über die Straßen Unterm Berg, Messestraße und den Europaplatz ging es zurück auf die Donnerschweer Straße, ehe der Flüchtige sich über die Karlstraße und Straßburger Straße in Richtung EWE-Arena begab.
Dort habe er diverse Schutzpoller überfahren, wodurch die Ölwanne seines Autos beschädigt wurde. Schließlich sei der Pkw gegen einen Streifenwagen gerollt. Bei dem 29 Jahre alten Mann wurde ein Atemalkoholwert von 1,47 Promille festgestellt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Laut Polizei kam es bei seinem Fluchtversuch zu mehreren gefährlichen Überhol- und Ausbremsmanövern. Zeugen und Geschädigte werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.