1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Oldenburg

Urteil gegen Mitglied einer Delmenhorster Großfamilie

Erstellt:

Von: Dierk Rohdenburg

Kommentare

Ein Schild des Landgerichtes Oldenburg.
Beleidigungen, Vorwürfe, Unterstellungen - vor dem Landgericht ging es hoch her. © dpa

Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen ein Mitglied einer Großfamilie aus Delmenhorst, das einen Polizeieinsatz in Delmenhorst provoziert und sich dann publikumswirksam gegen die anrückenden Polizeikräfte zur Wehr gesetzt hatte, hat sich der Angeklagte mit seiner angeblichen Opferrolle nicht durchsetzen können.

Das Landgericht verurteilte den 40-Jährigen am Mittwoch wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Damit bestätigte das Gericht ein früheres Urteil des Delmenhorster Amtsgerichtes.

Polizei Rassismus unterstellt

Der Beschuldigte sah sich als Opfer. Er und sein Verteidiger unterstellten der Delmenhorster Polizei Rassismus. Nur weil er Mitglied einer Großfamilie sei, sei er am Vorfallstag unrechtmäßig kontrolliert und verletzt worden. Das Landgericht hat die Vorwürfe des Delmenhorsters und seines Anwalts gegen die Polizei der Stadt am Mittwoch aber schroff zurückgewiesen. Schuld an dem ganzen Debakel trage allein der Angeklagte. Dieser hatte am Tattag in der Innenstadt mit einer App auf seinem Handy Geräusche eines Elektroschockers abgespielt, verstärkt durch große Lautsprecher. Besucher der Innenstadt bekamen es daraufhin mit der Angst zu tun und informierten die Ordnungshüter. Die Meldung bezog sich auf einen Waffenbesitz. Die Zeugen konnten nicht wissen, dass der Angeklagte das Geräusch eines solchen Geräts nur von seinem Handy abspielte.

Wegen möglichen Waffenbesitzes im Visier der Polizei

Was passiere denn, wenn eine Meldung über einen Waffenbesitz in der Innenstadt bei der Polizei eingehe? Es bestehe erhöhte Vorsicht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Zeugen hatten den 40-Jährigen als möglichen Waffenbesitzer genau beschrieben. Deswegen hatten sich die anrückenden Beamten ihm auch sofort zugewandt – und eben nicht, wie der Angeklagte und sein Rechtsbeistand meinten, weil der Angeklagte ein Mitglied einer Großfamilie sei, stellte der Richter klar. Und der Angeklagte hätte sofort alles auflösen und von der harmlosen App berichten können. Das tat er aber nicht. Stattdessen weigerte er sich publikumswirksam, sich durchsuchen zu lassen. Verwandte des Angeklagten und andere Zuschauer hatten alles gefilmt. Die Beamten mussten von einer Waffe in der Tasche des Angeklagten ausgehen. Entsprechend sahen die Sicherungsmaßnahmen aus. Das Landgericht ging denn auch von einem verhältnismäßigen und notwendigen Einsatz aus.

Auch interessant

Kommentare