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Vom Nachbarn bedroht: Nienburger Familie fürchtet den eigenen Garten

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Von: Wiebke Bruns

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Ein 33 Jahre alter Nienburger muss sich vor dem Landgericht Verden für zahlreiche Vergehen verantworten: Unter anderem Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Verden/Nienburg – Das Anzünden des Hauses und die Tötung des Familienhundes soll der Angeklagte aus dem Schießkugelschreiberprozess am Landgericht Verden einem Mann aus Langendamm angedroht haben, als dieser sich über das Verhalten des 33-Jährigen beschwerte. Auf einen Vermieter soll der Angeklagte zudem eine Schreckschusswaffe gerichtet haben. Einige dieser Vorwürfe sind Teil der insgesamt acht Anklageschriften, für die sich der Nienburger derzeit verantworten muss, anderes kam nur zur Sprache, ist aber nicht Teil des Prozesses. Nacheinander will die 10. Große Strafkammer alle acht Anklagen abarbeiten.

Angeklagter soll 62-Jährigem eine Waffe an den Kopf gehalten haben

An diesem dritten Verhandlungstag ging es um die Taten, die der 33-Jährige am 2. Juli 2020 in Langendamm begangen haben soll. Die Vorwürfe lauten auf Bedrohung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- und das Waffengesetz.

Nicht angeklagt sind die Taten, mit denen er der dortigen Nachbarschaft das Leben zur Hölle gemacht haben soll. Zeugen berichteten, dass sich der Angeklagte damals in einem Mehrfamilienhaus bei einem anderen Mann einquartiert habe. Immer wieder soll der 33-Jährige mit einem nicht zugelassenen Opel Corsa „Touren durch den Ort“ gemacht haben.

Als er am frühen Abend des Tattages von einer solchen Fahrt zurückkehrte, versperrte ihm der heute 62 Jahre alte Vermieter mit seinem Wagen die Zufahrt zu seinem Grundstück. Der 33-Jährige sei ausgestiegen und zu dem verriegelten Auto des Zeugen gekommen. „Er kam nicht an mich ran“, schilderte der 62-Jährige. „Dann ist er wieder zu seinem Auto gegangen und holte die Waffe. Er stand direkt neben meinem Fenster und hat mir die Waffe vor den Kopf gehalten.“ Rund 30 Zentimeter von der immer noch geschlossenen Scheibe entfernt. Dabei habe er den Vermieter aufgefordert zu verschwinden.

Nachbarn, die den Vorfall beobachtet hatten, schilderten weitere Vorkommnisse, die sie seinerzeit angezeigt hätten, aber die Verfahren seien eingestellt worden. „Ich habe das damals alles aufgeschrieben, aber das wollte keiner wissen“, sagte eine Nachbarin.

Etwa zwei Wochen zuvor sei in deren Garten eine Feuerwerksrakete „einen Meter über den Kopf ihres Mannes hinweg gesaust“. „Kein Einzelfall“, merkte die 61-Jährige an. Wer die Rakete abgeschossen habe, wisse sie nicht. „Aber die kamen immer oben aus dem Haus, wo er gewohnt hat.“ Darauf angesprochen, habe der 33-Jährige die Drohungen ausgesprochen, die jedoch nicht Teil der Anklage sind.

Brief an den Polizeipräsidenten blieb ohne Antwort

Danach hätten sie sich aus Angst vor Raketen nicht mehr in den Garten getraut. Von zerstochenen Reifen und eingeschlagenen Fensterscheiben berichtete ihr Mann. Mit Nachbarn habe man sich besprochen, was man machen könne. „Wir haben zum Polizeipräsidenten geschrieben, es kam aber nichts wieder.“ Erst Monate später, nach einer Räumung der Wohnung durch den Vermieter, sei wieder „alles ruhig und schön“ gewesen.

Die damals alarmierte Polizei hat bei einer Wohnungsdurchsuchung eine Schusswaffe, wie von dem Vermieter beschrieben, und eine Tüte mit rund 80 Raketen gefunden. Der Mieter der Wohnung, in der sich der 33-Jährige aufhielt, habe damals in anderer Sache in Haft gesessen, berichtete eine Polizistin. Der Angeklagte war und blieb auf freiem Fuß. Der Anregung der Beamten, den Opel Corsa zu beschlagnahmen, sei der damals zuständige Richter nicht gefolgt. Dies sei erst nach der nächsten Fahrt erfolgt.

„Nahezu wöchentlich“ habe sie mit dem Angeklagten zu tun gehabt, so die Polizistin. „Ich bezweifle, dass ich ihn je in den Einsätzen nüchtern gesehen habe“, sagte sie auf Nachfrage. „Mit ihm hatten wir eine Zeit lang die meisten Einsätze.“ Laut Anklageschrift hatte der 33-Jährige bei der ersten Tat 1,73 Promille. Viereinhalb Stunden später, bei der zweiten Fahrt, 2,23 Promille.

Erst die 10. Große Strafkammer sorgte dafür, dass der 33-Jährige im November 2022 inhaftiert wurde. Nun droht ihm bei einer Verurteilung die Sicherungsverwahrung.

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