Lebenslang in Sicherungsverwahrung

Im Fall der ermordeten Rehburgerin hat nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Osnabrück/Rehburg – Dreimal musste der Bundesgerichtshof im Fall der im September 2015 ermordeten 23-Jährigen aus Bad Rehburg die Urteile prüfen. Nun hat der 3. Strafsenat endgültig entschieden: die letzte Verurteilung des inzwischen 55 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung ist rechtskräftig.
„Jetzt ist endgültig Ruhe“, war laut Rechtsanwalt Raban Funk darauf die erste Reaktion der Schwester des Opfers, die er als Anwalt vertreten hat. Unfassbares Leid mussten die Angehörigen ertragen, die teilweise als Nebenkläger über all die Jahre an dem Verfahren beteiligt waren.
Reaktion der Schwester: „Jetzt ist endgültig Ruhe“
Nachdem ihre Schwester und Tochter über Tage vermisst worden war und die Polizei erfolglos den Klosterwald abgesucht hatte, machte sich der Vater selbst auf die Suche. Fand den Leichnam seines Kindes acht Tage nach dem Verschwinden unter Ästen versteckt und nur noch mit einer Socke bekleidet. Danach geriet er selbst unter Verdacht.
Bis ein schweres Versäumnis bei den Ermittlungen aufgefallen war. Ein am Fundort der Leiche gesichertes Stück Kaugummipapier war nicht auf DNA-Spuren untersucht worden. Daran fanden sich die Merkmale des nun rechtskräftig verurteilten Mörders. Am Tag des Verschwindens der 23-Jährigen war der Mann von einem Freigang mit Kratzern im Gesicht in das landeseigene Maßregelvollzugszentrum (MRVZ) Bad Rehburg zurückgekehrt.
Schweres Versäumnis bei den Ermittlungen
Dort befand sich der heute 55-Jährige auf Grund eines Urteils des Landgerichts Aurich aus November 2012. Wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung musste er vier Jahre und zehn Monate Haft verbüßen. Mit dem Urteil war auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und auf Grund einer festgestellten Gefährlichkeit die Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Obwohl ein psychiatrischer Sachverständiger ihn als „Psychopath mit sexuellem Sadismus“ eingestuft hatte, durfte der Sexualstraftäter das MRVZ im Rahmen der üblichen Lockerungen immer wieder verlassen.
Im Juni 2017 wurde der gebürtige Lingener in einem ersten Mordprozess nach mehr als 30 Verhandlungstagen wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt und nochmals die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte scheiterte mit seiner Revision. Erfolg hatten die Nebenkläger.
Gutachter: „Psychopath mit sexuellem Sadismus“
Dann der zweite Prozess. Wieder wurde über Monate am Landgericht Verden verhandelt und der Angeklagte am Ende freigesprochen. Dagegen legten wieder die Nebenkläger und nun auch die Staatsanwaltschaft Verden Rechtsmittel ein. Der BGH hob dieses zweite Urteil auf und verwies den Fall an das Landgericht Osnabrück.
Dort wurde im März vergangenen Jahres das von der Staatsanwaltschaft und der Familie immer angestrebte und nun rechtskräftige Urteil gefällt. Nie klären ließ sich nur, ob die 23-Jährige von ihrem Mörder auch vergewaltigt wurde. Als ihr Vater den Leichnam fand, konnten Rechtsmediziner dies nicht mehr klären.