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Linsburg: Vorzeigeprojekt in Sachen Wegeseitenränder

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Linsburger Vorreiter in Sachen Wegeseitenränder (v.l.): Landwirt Heinrich Wedel, stellvertretender Gemeindebürgermeister Markus Frick und Förster Jörg Brüning
Linsburger Vorreiter in Sachen Wegeseitenränder (v.l.): Landwirt Heinrich Wedel, stellvertretender Gemeindebürgermeister Markus Frick und Förster Jörg Brüning © Landkreis

Landkreis/Linsburg – Sie sind Jahr für Jahr im Frühsommer ein polarisierendes Thema im ländlichen Raum: Wegeseitenränder. Sie dienen einerseits als Lebensraum und Rückzugsort für diverse Tier- und Pflanzenarten, weshalb sie einen unstrittigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt darstellen und möglichst lange unangetastet bleiben müssen. Andererseits fühlen sich einige Verkehrsteilnehmer und Landwirte von ihnen gestört, weil sie gelegentlich die Sicht einschränken oder beim Befahren und Bestellen von Feldern stören.

Nun präsentiert die Kreisverwaltung ein Vorzeigeprojekt im Umgang mit Wegeseitenrändern: Die Gemeinde Linsburg. Dies wurde jüngst vom stellvertretenden Gemeindebürgermeister Markus Frick, dem zuständigen Förster Jörg Brüning sowie Landwirt Heinrich Wedel mit dem Fachdienst Naturschutz des Landkreises vor Ort erörtert.

Landwirte koordinieren die Aufgaben untereinander

Laut Mitteilung sorgen die ortsansässigen Landwirte untereinander für eine Pflege der Wegeseitenränder im Sinne von Flora und Fauna. Gemäht werde frühestens zum 15. Juli eines Jahres, nach Möglichkeit auch gerne so spät wie möglich. Dabei versuche man, ohne Hilfe des Bauhofes auszukommen, was der Gemeinde aufgrund des Abrechnungsverfahrens nach angefallenem Aufwand auch Gelder einspart. „Dieses Verfahren läuft nach Angaben der Beteiligten reibungslos, kein Landwirt fühlt sich in seiner Bewirtschaftung gestört“, so die Verwaltung.

Die Politik werde durch einen jährlich tagenden, inoffiziellen Ausschuss ins Boot geholt, der neben den Landwirten auch jeweils einen Vertreter der politischen Parteien umfasst. „Den Stein des Anstoßes gab vor einigen Jahren Samtgemeindebürgermeister Knut Hallmann, der sich für die Pflege der Wegeseitenränder einsetzte“, heißt es weiter. Auch aus diesem Grunde sei die Situation über Linsburg hinaus in der gesamten Samtgemeinde Steimbke als überdurchschnittlich anzusehen.

„Eine Pflege und Bewirtschaftung der Wegeseitenränder im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ist jedoch nicht überall im Kreis selbstverständlich und teilweise sicher sogar als problematisch anzusehen“, so die Verwaltung weiter. Aufgrund dessen verweist der Fachdienst Naturschutz auf die bestehenden Regeln: So ist es beispielsweise verboten, wild lebenden Tieren, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen oder ihre Entwicklungsmöglichkeiten in der Natur zu beschädigen oder zu zerstören.

Heimische Vögel nicht gefährden

Zu diesen Tierarten gehören auch alle europäischen Vogelarten. Sie dürfen während der Fortpflanzungs-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten nicht gestört werden. Damit die Wegeseitenränder ihre Aufgabe als Rückzugsort für sie erfüllen können, müssen sie adäquat gepflegt werden. „Dazu gehört, dass auf den Einsatz von Spritz- und Düngemittel ebenso verzichtet wird, wie auf unnötiges Befahren. Außerdem ist es wünschenswert, dass möglichst nicht gemulcht wird und ein gegebenenfalls notwendiges Mähen abschnittsweise erfolgt“, erläutert der Landkreis.

In Naturschutzgebieten können weitergehende Bestimmungen gelten. „Um einen Beitrag zur ungestörten Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt zu leisten, sollte eine Mahd daher möglichst spät im Jahr erfolgen, also Ende Juli, Anfang August. Sollte eine Mahd wegen der Verkehrssicherheit im sensiblen Bereich der Schulwege oder verkehrswichtiger Straßen früher notwendig sein, kann dies ausnahmsweise ab Anfang Juni stattfinden, wenn sie auf die notwendige Länge und Breite der Streckenabschnitte begrenzt wird“, schreibt die Verwaltung. Bei Rückfragen steht der Fachdienst Naturschutz des Landkreises zu Verfügung unter 05021/967-875.

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