Osterfeuer in der Samtgemeinde Hoya: Diese Regeln gelten für Veranstalter

Samtgemeinde – Zu Ostern gehören die Brauchtumsfeuer genauso dazu wie das Eiersuchen. Auch in diesem Jahr sollen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wieder zahlreiche Osterfeuer entzündet werden. Gedanken über Corona-Einschränkungen muss sich 2023 niemand mehr machen. Dennoch gilt es, einige Regeln zu befolgen. Einfach im eigenen Garten das Grüngut am Ostersamstag oder -sonntag anzuzünden – das sei nämlich keinesfalls erlaubt, sagt Uwe Back.
Der Ordnungsamtleiter erklärt, was zu beachten ist.
Mitunter am wichtigsten sei es, dass es sich bei den Feuern ausschließlich um sogenannte Brauchtumsfeuer handelt. Demnach müsse die Veranstaltung beispielsweise öffentlichen Charakter haben, und verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Grünabfälle wie Baum- und Strauchschnitt. Darüber hinaus gilt es, eine Menge von 100 Kubikmetern nicht zu überschreiten. Ebenso ist das Brandgut erst am Tag des Entzündens zu der endgültigen Brandstelle zu bringen.
Zudem gibt es eine zeitliche Begrenzung: Denn das Feuer muss innerhalb weniger Stunden abgebrannt sein und währenddessen ständig unter Aufsicht sein. Ferner sind die Veranstalter dazu verpflichtet, eine übermäßige Rauchentwicklung zu vermeiden.
Erfüllt das geplante Feuer diese Kriterien, muss es bei der Samtgemeinde Grafschaft Hoya angezeigt werden, wie es in der Fachsprache heißt. Gemeint ist damit die vorherige Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung im Rathaus Hoya unter Telefon 04251/8150. Anzugeben sind dabei unter anderem die Größe des Feuers, die Lage, der Zeitpunkt des Verbrennens sowie die erwartete Besucherzahl.
Gehe es rein darum, Grünschnitt anzuzünden, würden 14 Tage vor dem Termin ausreichen, um das Feuer anzumelden, meint Uwe Back. Bei größeren Events, bei denen auch Snacks und Getränke angeboten beziehungsweise verkauft werden sollen, müssen sich die Verantwortlichen jedoch bereits rund vier Wochen vorher melden. „Denn dafür ist eine Gaststättenerlaubnis nach Paragraf 2 erforderlich“, weiß der Ordnungsamtleiter.
Darüber hinaus könne nicht einfach jeder nach Lust und Laune ein Osterfeuer veranstalten. „Bei den Organisatoren muss es sich um einen Verein, eine Dorfgemeinschaft oder die Feuerwehren handeln. Private Feuer dürfen nicht entzündet werden“, unterstreicht Back.
Aktuell würden bereits sechs Anmeldungen für Brauchtumsfeuer in der Samtgemeinde auf seinem Schreibtisch liegen. In den kommenden Tagen rechnet er mit weiteren. „In der Vergangenheit beziehungsweise in Vor-Corona-Jahren gab es im Samtgemeindegebiet stets um die 25 bis 30 Osterfeuer – zumeist eines in jedem Ortsteil“, berichtet er. 2022 seien es insgesamt 26 gewesen, weiß Back.
Die Frage, ob die Grafschaft Hoya ähnlich wie die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen Aktionen zum kostenlosen Abgeben von Grünschnitt anbietet, verneint der Ordnungsamtleiter. Back meint jedoch, dass die Organisatoren der Osterfeuer oftmals kurz vor der jeweiligen Veranstaltung Grüngut annehmen würden. In den vergangenen Jahren starteten sie dafür immer einen Aufruf in der Kreiszeitung. „Wichtig ist dann zudem, den Berg 24 Stunden vor dem Entzünden noch einmal umzustapeln, da sich möglicherweise Tiere dort eingenistet haben könnten“, gibt der Ordnungsamtleiter als Hinweis.