Naturschutzgebiete der Samtgemeinde Grafschaft Hoya: Der Auwald bei Hingste

Hilgermissen – In der Samtgemeinde sind sechs Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. Jeweils eines in den Gemeinden Hilgermissen, Hoya, Hassel und Warpe sowie zwei in Hoyerhagen. Sie sollen in der Serie „Naturschutzgebiete der Samtgemeinde Grafschaft Hoya“ in loser Folge unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten näher vorgestellt werden. Heute geht es um den Auwald bei Hingste.
Mit diesem 2,5 Hektar großen Eichenmischwald wurde 1993 der Rest eines Hartholzauwaldes unter Schutz gestellt. Er befindet sich in der Gemeinde Hilgermissen zwischen Dörverden und Hoya nördlich der Ortschaft Hingste im Niederungsbereich der Weser, aber außerhalb des eingedeichten Uferbereichs.
Der von Alt- und Totholz geprägte Wald verfügt über eine artenreiche Krautschicht und darf nicht betreten werden. Unter anderem beheimatet er neben Pflanzenarten wie Aronstab, Wald-Gelbstern und Hohler Lerchensporn, auch Vogelarten wie Rotmilan, Schwarzspecht, Hohltaube und Dohle sowie mindestens seit 1978 – eventuell schon früher – das letzte Brutvorkommen des Graureihers in der Samtgemeinde.
Dieser in der Regel in den Wipfeln alter Eichen kolonieweise horstende Schreitvogel mit charakteristischem langen Hals und spitzem Schnabel wurde früher gemeinhin als Fischreiher bezeichnet. Nach den offiziellen Zahlen der niedersächsischen Naturschutzbehörden brüteten dort 1978 zunächst drei, in den folgenden Jahren – jeweils in Abhängigkeit vom Nahrungsangebot – durchschnittlich etwa 15 Paare. Aktuell dürften aber nur noch vier bis sechs Horste besetzt sein.
Mit den in diesem Jahr dort aufgestellten Silberreiherskulpturen nebst Hinweistafeln macht die Gemeinde Hilgermissen auf die Bedeutung des Auwaldes aufmerksam.
Natuschutzgebiet
„Das Naturschutzgebiet (NSG) stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes“, lautet die offizielle Definition. Als NSG können Naturräume ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften relevant sind.
Darüber hinaus können auch Flächen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen zu NSG deklariert werden oder wenn sie wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle – im Fall der Samtgemeinde Hoya durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nienburg.
In den Erlassen sind die Beschreibung der mit einem eigenen Kennzeichen versehenen Gebiete und deren Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten.
Die Abgrenzung des NSG wird in einer zugehörigen Karte dargestellt. Die geltenden Bestimmungen, vor Ort durch aufgestellte Schilder und Tafeln kenntlich gemacht, sind häufig sehr eng gefasst und beinhalten neben strengen Nutzungsvorgaben regelmäßig auch Betretungsverbote.
Von Uwe Campe