Nur wenn im Landgerichtsgebäude verhandelt wird, muss eine maximal 24 Stunden alte Bescheinigung eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines Arztes über einen negativen Corona-Test vorgelegt werden. Alternativ eine Bescheinigung über einen vollständigen Impfschutz. „Ist die Vorlage einer solchen Bescheinigung nicht möglich, kann die Teilnahme an dem Termin nur erfolgen, wenn man sich eine Stunde vor Beginn des Termins an der Nebenstelle des Landgerichts, Johanniswall 11, einfindet und dort unter Aufsicht einen Selbst-Schnelltest auf das Coronavirus durchführt und dieser ein negatives Ergebnis aufweist“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Am vergangenen Dienstag wurde in der Stadthalle verhandelt. Weitere Termine sind: 25. und 31. Mai; 3., 8., 10., 28. und 29. Juni; 9. und 19. Juli sowie 4., 5. und 27. August. Beginn ist jeweils um 9 Uhr. Ob alle Termine benötigt werden, diese am Ende vielleicht gar nicht ausreichen, hängt vom weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ab. Der Termin am Dienstag, 25. Mai, wird ab 9 Uhr in der Stadthalle Verden stattfinden.
Am vergangenen Montag sollte eine Zeugin gehört werden. Alle Verfahrensbeteiligten waren da, nur die Zeugin nicht. Nach einer rund 45-minütigen Pause teilte der Vorsitzende mit, dass die Vorladung die Frau vermutlich wegen eines Umzugs nicht erreicht habe. In einem Telefonat habe sie ihm mitgeteilt, corona-positiv zu sein. Deshalb könne sie nicht sofort losfahren. Sie wird nun erneut eingeladen.
Weiterhin steht die Aussage eines Nienburger Gastronomen aus, der seiner Vorladung ohne Erklärung nicht gefolgt war, und den auch die daraufhin mit der Vorführung beauftrage Polizei nicht hatte aufgreifen können. Außerdem nicht abgeschlossen ist die Aussage eines Zeugen, der bei seiner Aussage vor Gericht unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand, sodass diese abgebrochen werden musste.