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„Z“-Symbol: Niedersachsen verbietet Putin-Propaganda

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Von: Fabian Raddatz

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Putin steht vor einer Menschenmasse (reinmontiert), in der jemand eine Fahne mit „Z“-Zeichen schwenkt.
Wer das „Z“-Symbol (links im Bild) in Niedersachsen oder Bayern öffentlich verwendet, muss künftig mit Strafen rechnen. (kreiszeitung.de-Montage) © Ramil Sitdikov/dpa

Niedersachsen geht als eines der ersten Bundesländer gegen russische Kriegs-Propaganda vor. Das Verwenden des „Z“-Symbols steht nun unter Strafe.

Hannover – Sie prangen auf russischen Panzern und Kriegsmaschinen in der Ukraine. In Moskau und vielen anderen Städten in Russland hängen sie als XXL-Wandplakate an Gebäuden. Das „Z“ ist zum Symbol für Putins Angriffskrieg in der Ukraine geworden. Deutsche Bundesländer gehen nun erstmals gegen das Zeigen und Tragen des Zeichens vor.

Bayern und Niedersachsen stellen als erste Länder das Verwenden des „Z“-Symbols in der Öffentlichkeit unter Strafe. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte am Freitag, 25. März 2022, dazu:  „Wer durch das ,Z‘-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Präsident Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringt, muss in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Niedersachsen verbietet „Z“-Symbol: Bis zu drei Jahre Haft

Heißt: Wer den Buchstaben „Z“ in der Öffentlichkeit, etwa bei Demonstrationen, trägt oder zeigt, der muss mit bis zu drei Jahre Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Dann greift der Paragraf 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch, der das Verwenden des „Z“-Symbols als eine Straftat und als Störung des öffentlichen Friedens wertet.

Die Polizeibeamten wurden angehalten, bei jedem Fall zu prüfen, ob ein Tragen des Zeichens mit dem Ukraine-Krieg in Verbindung steht. Ist der Verdacht begründet, sollen die Täter konsequent verfolgt werden, verkündet das niedersächsische Innenministerium.

„Z“-Symbol verboten: Niedersachsen und Bayern schreiten voran

Auch aus Bayern heißt es: Es müsse jedem klar sein, dass er sich strafbar machen könne, wenn er das Kennzeichen öffentlich zeige. „Die bayerischen Staatsanwaltschaften gehen gegen Personen, die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg öffentlich billigen, konsequent vor“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich der dpa.

Wladimir Putin habe einen verbrecherischen Angriffskrieg losgetreten, der schreckliches Leid für das ukrainische Volk bedeute. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt“, so Eisenreich.

Neben Niedersachsen und Bayern haben nun auch andere Bundesländer die Putin-Propaganda verboten. In Bremen wurde das Verwendes des „Z“-Symbols unter Strafe gestellt. So auch in Berlin. Und für das „Z“-Symbol in Hamburg* fordert die CDU strafrechtliche Konsequenzen.

Kinder werden gezwungen, in „Z“-Formation zu stehen

Das „Z“ ist in Russland und in Putin-nahen Kreisen zum Symbol für die Unterstützung Putins und der Ukraine-Invasion geworden. Menschen tragen das Zeichen auf der Kleidung oder am Auto. Einige russiche Läden verkaufen mittlerweile sogar „Z“-Merchandise. Beim Turner-Weltcup in Doha (Katar) trug ein russischer Sportler das „Z“ auf der Brust.

Auch Kinder sollen nach Informationen der „Bild“-Zeitung gezwungen worden sein, sich in einer „Z“-Formation aufzustellen. *kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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