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Verbandskasten: Wichtige Änderung für Autofahrer – das muss 2022 ins Auto

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Von: Johannes Nuß

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Was muss 2022 im Verbandskasten im Auto vorhanden sein? Darauf sollten Autofahrer unbedingt achten, denn es gibt einige Änderungen. Bei Missachtung droht Bußgeld.

Hannover – Wissen Sie, wo genau in ihrem Auto der Verbandskasten – hin und wieder auch nur Verbandkasten genannt – liegt, wann er abläuft und was 2022 genau drin sein muss? Nein? Dann sollten sie sich schleunigst schlaumachen, denn ein Verbandskasten gehört zur Pflichtausstattung eines Autos. Und im Jahr 2022 ändert sich für Autofahrer beim Verbandskasten einiges. Denn es droht ein Bußgeld dem, wer die neuen Regeln inklusive der FFP2-Maskenpflicht fürs Auto nicht beachtet.

Zugegeben, den Verbandskasten im Auto haben Autofahrer nicht andauernd im Kopf, wenn man an das eigene Fahrzeug denkt. Bei den ganzen Änderungen 2022 für Autofahrer auch wenig verwunderlich. Doch der „Verbandkasten“ ist wichtig. Vor allen Dingen dann, wenn der Verbandskasten nach einem Unfall mit dem Auto dringend benötigt wird oder die Polizei während einer Kontrolle auf eine Inspektion drängt.

Verbandskasten 2022 im Auto: Maskenpflicht für das Auto wird eingeführt – müssen Autofahrer FFP2-Masken dabei haben?

Doch den Verbandskasten bekommt 2022 jeder Autofahrer noch mindestens einmal ins Gedächtnis gerufen, müssen doch elementare Dinge aufgrund der Maskenpflicht im Auto hinzugefügt werden. Denn, im Verbandskasten wird 2022 die Maskenpflicht für das Auto eingeführt. Wie der ADAC berichtet, wird für Autofahrer die DIN-Norm 13164 angepasst. Anhand dieser Norm wird geregelt, was alles Bestandteil eines Verbandskastens zu sein hat – unter anderem die Maskenpflicht und ob es unbedingt FFP2-Masken sein müssen.

Zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken) liegen 2022 auf einem Verbandskasten der DIN-Norm 13164.
Es ist geplant, dass zukünftig auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) im Verbandskasten ab 2022 im Auto mitgeführt werden müssen. © Stephan Schulz/imago

Und so müssen im Jahr 2022 im Verbandskasten aufgrund der Maskenpflicht mindestens zwei Mund-Nasen-Bedeckungen mitgeführt werden. Wann die Regelung 2022 für die Maskenpflicht im Verbandskasten im Auto genau umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest. Im Gegensatz zu den Änderungen beim Führerschein, besonders im Zusammenhang mit dem Führerschein Klasse 3, obwohl ein Anwalt fälschlicherweise empfiehlt, seinen Führerschein niemals mitzuführen.

Verbandskasten im Auto: Das müssen Autofahrer aktuell im Verbandskasten ihres KFZ nach DIN 13164 haben:

OP-Masken oder FFP2-Masken im Verbandskasten 2022: Zwei Mund-Nasen-Bedeckungen werden im Auto zur Pflicht – Bußgeld droht

Und auch, welche Art von Masken, ob zwei einfache OP-Masken oder zwei FFP2-Masken ab 2022 im Verbandskasten ins Auto müssen, ist ebenfalls noch nicht über die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Wer also jetzt seinen Verbandskasten aufrüstet, der sollte einfach zwei Masken aus seinem Bestand dem Verbandskasten beilegen. Auch auf das Verfallsdatum des Verbandskastens sollte dringend geachtet werden.

Wichtig ist noch zu wissen, dass ein Bußgeld droht, wenn kein Verbandskasten im Auto mitgeführt wird. Zwar gibt es seit November 2021 einen neuen Bußgeldkatalog und dieser sieht in vielen Bereichen auch höhere Strafen vor. Wer allerdings seinen Verbandskasten vergessen hat, der kommt vergleichsweise glimpflich davon. Für das Vergessen des Verbandskastens oder dessen Inhalt gibt es ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro – egal, ob für Verbrenner oder E-Autos. Wenngleich die Elektroautos ganz andere Probleme haben.

Maskenpflicht im Verbandskasten: Autofahrer von E-Autos und Verbrennern müssen gleichermaßen die Maskenpflicht beachten

Zum einen könnte durch einen neuen Kraftstoff, das Ende des E-Autos besiegelt sein, zudem haben die Elektroautos immer wieder mit fehlenden Lademöglichkeiten* zu kämpfen, während gebrauchte E-Autos sich die „Reifen platt stehen“*. Alles Probleme, die für Autofahrer wenig mit dem Verbandskasten 2022 im Auto zu tun haben. Dennoch müssen Autofahrer von Elektroautos ebenso wie Autobesitzer von Verbrennern die Maskenpflicht im Verbandskasten beachten. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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