Wie der Wahlzettel bei der Niedersachsen-Wahl 2022 richtig ausgefüllt wird
Am 9. Oktober findet die Niedersachsen-Wahl 2022 statt. Wahlberechtigte haben dabei eine Erst- und Zweitstimme. Doch wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt?
Hannover – Am 9. Oktober wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Wahlberechtigte können an die Wahlurne treten und ihre Stimme abgeben. Damit entscheiden sie mit, wer für die kommenden fünf Jahre in den niedersächsischen Landtag einzieht. Doch beim Umgang mit dem Stimmzettel bei der Niedersachsen-Wahl 2022 gibt es einiges zu beachten.
Name | Niedersachsen |
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Hauptstadt | Hannover |
Einwohner | 8.027.031 |
Fläche | 47.709,82 km² |
Bevölkerungsdichte | 169 Einwohner pro km² |
Regierungschef | Stephan Weil (SPD) |
Niedersachsen-Wahl 2022: Was es beim Stimmzettel zu beachten gilt
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Wahlberechtigte den Stimmzettel sowie den Antrag zur Briefwahl. Alle Bürger Niedersachsens geben auf dem Stimmzettel ihre Stimme für die Wahl ab. Dieser ist zweifarbig gegliedert. Auf der linken, schwarz gedruckten Seite befindet sich eine Liste mit den Namen der Direktbewerber, die zur Wahl antreten. Zusätzlich gibt es noch Informationen zu Beruf, Anschrift und den Namen der Partei. Auf der rechten, blau gedruckten Seite finden sich die zur Wahl zugelassenen Landeslisten und Parteien mit den Namen der ersten drei Bewerber wieder.

Die Voraussetzungen, dass man bei der Landtagswahl wählen darf, sind, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Zudem muss die Person seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Niedersachsen gemeldet sein.
Was wählt man mit der Erst- und was mit der Zweitstimme?
Bei der Landtagswahl in Niedersachsen hat jeder Wähler zwei Stimmen: mit der Direktstimme (Erststimme) wird der Wahlkreisabgeordnete, mit der Listenstimme (Zweitstimme) die Wahl der Landesliste einer Partei bestimmt. Bei der Listenstimme hat der Wähler keinen Einfluss auf die Bewerber, da diese nach der durch die Landesliste vorgegebenen Reihenfolge verteilt werden.
Die beiden Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden. Das heißt, dass Erst- und Zweitstimme nicht derselben Partei gegeben werden müssen (Stimmensplitting). Die Direktstimme wird auf der linken, schwarz gedruckten Seite, die Listenstimme auf der rechten, blau gedruckten Seite des Stimmzettels angekreuzt.
Bei der Landtagswahl gilt die Fünf-Prozent-Hürde
In Deutschland hat die Zweitstimme eine größere Bedeutung als die Erststimme. Die Zweitstimmen entscheiden schließlich auch in Niedersachsen darüber, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Landtag erhält. Davon hängt ab, welche Parteien eine Mehrheit holen und eine Regierung bilden können.
Bei der Landtagswahl in Niedersachsen gilt die Fünf-Prozent-Hürde und es werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben. Nur sie sind danach im Parlament vertreten. Anhand dieser Verteilung entscheidet sich dann, wie viele der Kandidaten, die auf den Landeslisten stehen, neben den Direktkandidaten in den Landtag einziehen. (Joshua Schößler)