Niedersachsen verlängert Winterruhe deutlich – neue Corona-Regel gilt sofort
In Niedersachsen gilt eine neue Corona-Verordnung. Die verlängerte Winterruhe bringt einige Änderungen, vieles bleibt gleich. Indes steigt die Inzidenz weiter.
Hannover – Erst war es die Weihnachtsruhe, dann die Winterruhe, bald könnte es die Frühjahrsruhe werden. In Niedersachsen wurde die Weihnachtsruhe verlängert, es gilt eine neue Corona-Verordnung. Diese beinhaltet neben diversen Verschärfungen einige Lockerungen, vieles bleibt allerdings beim Alten. Auch im Bundesland von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) steigt die Sieben-Tage-Inzidenz weiter. Niedersachsens Bürger fragen sich nun, welche Corona-Regeln ab jetzt genau gelten.
Name: | Stephan Weil |
Amt: | Ministerpräsident Niedersachsen |
Partei: | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
Niedersachsen: Es gelten neue Corona-Regeln in Niedersachsen
Die Corona-Verordnung in Niedersachsen wurde überarbeitet. Bisher verschärfte Corona-Regeln haben während der weiter verlängerten Winterruhe weitgehend Bestand. In Niedersachsen gelten die Kontaktbeschränkungen von nun an auch für 14-Jährige. Zuvor waren diese bei der Berechnung der gestatteten Teilnehmerzahl ausgenommen worden, das ist jetzt anders – die Ausnahme für Kinder ab 14 Jahre fällt weg. Änderungen gibt es auch bei der Maskenpflicht auf Demonstrationen und sogenannten „Spaziergängen“. Die Quarantänepflicht wird verkürzt.
Corona in Niedersachsen: Kontaktbeschränkungen auch für 14-Jährige
Die Winterruhe wird vorerst bis Anfang Februar, genauer bis zum 2. Februar verlängert. Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind untersagt. Zudem sind ungeimpfte Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich täglich vor Schulbeginn zu testen. Letztere Regelung gilt vorerst bis Ende Januar und somit bis zum Ende des Schulhalbjahres. Die Kontaktverfolgung wird mit zunehmenden Infektionszahlen immer schwerer, Bremen steigt jetzt aus der Luca-App aus – man sieht keinen Mehrwert für die Kontaktverfolgung.
Corona-Regeln Niedersachsen: Wo gilt die 2G-Plus-Regeln, wo 3G?
Die 3G-Regel gilt in Niedersachsen weiterhin bei körpernahen Dienstleistungen, wie in Kosmetikstudios oder bei Friseuren.* Frühere schärfere Regelungen waren durch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg außer Kraft gesetzt worden, weshalb die Landesregierung nachjustieren musste. Erst kürzlich hatte die Politik in Niedersachsen die 2G-Plus-Regel für Boostergeimpfte gelockert.

Die 2G-Plus-Regel gilt indessen in vielen Bereichen, besonders der Freizeit- sowie der gastronomische Bereich sind stark betroffen. In Theatern, Zoo-Innenbereichen oder Kinos gilt die Regel ebenso wie in Fitnessstudios, der Gastronomie oder Hotels. Laut Corona-Regeln können Gastronomen auch weiterhin auf die 2G-Plus Regel und somit einen zusätzlichen Test verzichten – allerdings nur, wenn sie lediglich 70 Prozent der Plätze belegen.
Corona-Verordnung und Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen: Erleichterungen für Ungeimpfte bei Beerdigungen
Neben der Neuregelung für 14-Jährige hat sich nicht viel geändert. Wer genesen oder geimpft ist, darf sich höchstens mit neun weiteren Personen treffen. Währen die Beschränkung fortan auch für 14-Jährige gilt, sind Kinder im Alter von bis zu 13 Jahren weiterhin ausgenommen.
Für alle nicht-Geimpften oder Genesenen gelten strengere Regeln: Sie dürfen neben dem eigenen Haushalt höchstens zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder, oder Betreuer von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung werden nicht mitgezählt. Paare, die in verschiedenen Wohnungen leben, werden als ein Haushalt gewertet. Die kanadische Provinz Quebec greift derweil zu ungewöhnlichen Mitteln, um die bisher ungeimpfte Bevölkerung zum Impfen zu bewegen.
Erleichterungen bei der Kontaktbeschränkung gibt es indes für Beerdigungen. Die Beschränkung auf das Treffen mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts für Ungeimpfte wird mit einer Ausnahme ausgestattet. Menschen sollen die Möglichkeit haben, mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen Abschied zu nehmen. Es gilt die 3G-Regel. Die Ausnahme gilt nur für offizielle Trauerfeiern und den Gang zum Grab. Anschließende Zusammenkünfte etwa in Cafés sind nicht ausgenommen.
Neue Corona-Regeln: Das ändert sich bei den Quarantäne-Regelungen in Niedersachsen
Durch die neue Corona-Verordnung gilt in Niedersachsen weiterhin Warnstufe 3, bei verschiedenen zusätzlichen Regelungen. Auch die neuen Bund-Länder-Beschlüsse zur Quarantäne treten in Kraft: Kontaktpersonen mit Auffrischungs-Impfung werden von der Quarantäne ausgenommen. Die Ausnahme gilt, wenn sie eine Booster-Impfung erhalten haben, oder in den letzten drei Monaten doppelt geimpft wurden oder genesen sind.
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Alle anderen müssen sich zehn Tage in Quarantäne begeben, sofern sie sich nicht vorher freitesten. Zum Freitesten reicht in Niedersachsen ab dem Wochenende auch ein Corona-Schnelltest. Die Isolation darf grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die betroffene Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Die neuen Corona-Regeln gelten in Niedersachsen ab heute, Samstag, den 15.01..2022.
Corona-Pandemie Niedersachsen: Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt weiter
Die Omikron-Variante greift um sich, die Inzidenz steigt auch in Niedersachsen an. Um die pandemische Dynamik zu stoppen, soll zukünftig auch in Apotheken geimpft werden können. Ob die neuen Corona-Regeln die Ausbreitung des Virus verhindern können, ist fraglich. Die Inzidenz in Niedersachsen kletterte heute auf 402,5. Damit hat sie zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie die Grenze von 400 überschritten.
Am Tag zuvor hatte Niedersachsens Corona-Inzidenz noch bei 380,8 gelegen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete im Zusammenhang mit dem Corona-Virus elf weitere Todesfälle. Die Zahl der Corona-Toten in Niedersachsen steigt damit auf 6990.* kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.