Corona-Pandemie: Niedersachsen steigt schrittweise auf 2G um
Weil es immer mehr Neuinfektionen mit Corona gibt und die Krankenhäuser wieder voller werden, führt Niedersachsen schrittweise und landesweit die 2G-Regel ein.
Hannover – Stephan Weil (SPD) schlägt Alarm: „Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen“, warnt Niedersachsens Ministerpräsident. Die Folge: Viele Menschen in Niedersachsen müssen sich von Mittwoch, 10. November 2021, an auf verschärfte Maßnahmen in der Corona-Verordnung inklusive 2G-Regel einstellen.
Corona in Niedersachsen | Stand: 9. November 2021, 17:00 Uhr |
7-Tage-Inzidenz: | 103,1 (Vortag: 104,7) |
Hospitalisierungsinzidenz: | 4,0 (Vortag: 3,9) |
Intensivbettenbelegung mit Coronakranken: | 6,0 Prozent (Vortag: 5,9 Prozent) |
So müssen sich ungeimpfte Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen jeden Tag auf das Coronavirus testen, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mitteilte. Zuvor war dies dreimal wöchentlich vorgeschrieben. Am Montag war erstmals deutschlandweit die 7-Tage-Inzidenz über die Marke 200 geklettert.
„Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten“, sagte Weil weiter. Es dürfe in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der durch Engpässe auf den Intensivstationen doch wieder ein Lockdown in Niedersachsen nötig werde.
2G-Regel: Niedersachsen passt Corona-Verordnung schrittweise an
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1000 bis 5000 Teilnehmenden erfolgt zukünftig die Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in Warnstufe 1. Bisher geschah dies erst in Warnstufe 3. Das Gleiche gilt auch für Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern in geschlossenen Räumen.
- In Warnstufe 1 müssen auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten.
- Die ursprünglich ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars (wie beispielsweise ein Wegfall zwingender Kapazitätsbegrenzungen) kommen nicht. Ausdrücklich wird allen empfohlen, sich für das vielerorts bereits geplante fakultative 2G-Modell zu entscheiden.
- Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen.
- Eine tägliche Testpflicht gilt ab 10. November 2021 für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen.
Aus diesem Grund wird bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1000 bis 5000 Menschen bereits ab einer geringeren Corona-Warnstufe auf das 2G-Modell umgestellt. Somit können dort ab Mittwoch nur geimpfte und genesene Menschen Zutritt erhalten. Bei der Maskenpflicht im Unterricht ändert sich der Verordnung zufolge nichts – Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins und zwei müssen keine Maske tragen, die anderen hingegen schon.

„Auch Bundesländer, die wie Niedersachsen noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage“, so der Landesvater.
Auch im Ausland werden aktuell die Corona-Regeln wieder verschärft. So steigen beispielsweise in Dänemark die Infektionszahlen wieder enorm an, was erhebliche Corona-Maßnahmen mit sich bringt. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.