Supermarkt, Führerschein und Post: Das ändert sich 2022
Mit dem Jahreswechsel 2021/2022 treten wieder Änderungen in Deutschland in Kraft. kreiszeitung.de verrät, auf was wir uns zum 1. Januar 2022 einstellen müssen.
Berlin/Hannover – Neues Jahr, neues Glück: Zum Jahreswechsel ändern sich in Deutschland und Niedersachsen auch am 1. Januar 2022 wieder viele Regeln und Bestimmungen. Während die Bürgerinnen und Bürgerin in Niedersachsen sich auf die neue Corona-Verordnung einstellen und die Warnstufe 3 rund um die Weihnachtszeit einstellen müssen, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland abseits von Corona-Verordnungen, von 2G im Einzelhandel und verschärften Corona-Regeln an Schulen und Kitas auf einige Änderungen 2022 im Supermarkt, beim Führerschein und bei der Krankmeldung gefasst machen*.
Das ist in jedem Jahr so. Wir haben für einen Blick in die Gesetzesänderungen geworfen und das wichtigste aufgeschrieben.
Änderungen 2022 im Supermarkt, beim Führerschein und der Post: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Ein Überblick
- Keine dünnen Plastiktüten mehr im Supermarkt: Ab Januar 2022 gilt in Deutschland abseits der Corona-Regeln im Supermarkt bei Aldi, Lidl und Edeka sowie Rewe & Co. ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen*. Dies betrifft Tüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer. Die Änderung des Verpackungsgesetzes ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, um unsere Umwelt vor Plastikmüll zu schützen.
- Im Supermarkt wird die Pfand-Regel ausgeweitet: Der 2003 durch den damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) eingeführte Dosenpfand wird jetzt auch auf andere Verpackungen angewendet*. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff werden einheitlich 25 Cent Pfand erhoben. Zudem gibt es ein einheitliches Dosenpfand von 25 Cent. Ausnahmen gibt es bei Milch- und Milchmischgetränken. Dort greift die Pfandpflicht erst ab 1. Januar 2024. Getränkekartons wie etwa Tetra Paks bleiben pfandfrei. Sie gelten aufgrund ihrer Recyclingfähigkeit als umweltfreundlich. Für bereits im Handel befindliche Produkte gilt eine Karenzzeit bis zum 1. Juli 2022.
- Das Porto bei der Deutschen Post wird teurer: Nach fast drei Jahren stabiler Briefpreise hebt die Deutsche Post das Porto für alle Basisprodukte Brief National sowie für einige Briefzusatzleistungen zum 1. Januar 2022 an. Die neuen Preise sollen bis Ende 2024 gelten. Die Erhöhungen gelten auch für die E-Post. (siehe Tabelle unten).
- Der Mindestlohn wird angehoben: Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr soll er gleich zweimal steigen: Zum 1. Januar 2022 soll der Mindestlohn auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. Darüber hinaus: Die Ampel-Regierung von SPD, Grüne und FDP wollen unter Arbeitsminister Hubertus Heil den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen.
- Kein Krankmeldung mehr in Papierform: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient*. Ab 1. Juli 2022 soll ein elektronisches Meldeverfahren die Papierform ersetzen. Eigentlich war dies für 1. Januar 2022 geplant, da es aber Probleme bei der Umsetzung gibt, wurde nun ein weiteres halbes Jahr als Puffer eingeplant.
- Steuerfreier Corona-Bonus für Angestellte: Bereits seit März 2020 können Arbeitgeber ihren Angestellten einen steuerfreien Corona-Bonus zahlen. Bis zum 31. März 2022 ist dies noch steuerfrei möglich, danach werden die Abgaben wieder fällig. Der Bonus ist bis zum einen Betrag von 1500 Euro steuerfrei. Es handelt sich allerdings um eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Das Pflegepersonal allerdings muss sich da ebenfalls gedulden. Und unter Umständen erhalten nur geimpfte Pflegekräfte den Corona-Bonus.
- Die ersten Führerscheine müssen umgetauscht werden: Die ersten alten Führerscheine laufen zum 1. Januar 2022 ab. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Wer vor 1953 geboren worden ist, für den gilt immer der 19. Januar 2033 als Stichtag – egal, wann Ihr Führerschein ausgestellt worden ist.

Deutsche Post hebt zum 1. Januar 2022 die Portokosten an:
Produkt | Geplanter Preis ab 1. Januar 2022 |
Postkarte: | 0,70 Euro |
Standardbrief: | 0,85 Euro |
Kompaktbrief: | 1,00 Euro |
Großbrief: | 1,60 Euro |
Maxibrief: | 2,75 Euro |
Prio: | 1,10 Euro |
Einschreiben: | 2,65 Euro |
Einschreiben Einwurf: | 2,35 Euro |
Bücher- und Warensendung bis 500 g: | 1,95 Euro |
Bücher- und Warensendung bis 1.000 g: | 2,25 Euro |
Daneben gibt es weitere Änderungen, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. So erhöht sich beispielsweise noch der Kinderzuschlag, um der Kinderarmut in Deutschland Einhalt zu gebieten. Aber auch Gas- und Stromanbieter werden im Jahr 2022 ihre Preise erhöhen und entsprechend die Gaspreise und Strompreise an den Markt anpassen. Dies unter anderem deswegen, weil die Abgabe auf CO₂ pro Tonne von 25 auf 30 Euro steigt. Auf einen Musterhaushalt kommt im nächsten Jahr eine Preiserhöhung von durchschnittlich 305 Euro beim Gas und 91 Euro beim Strom zu. * kreiszeitung.de, merkur.de, 24rhein.de und ruhr24.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.