Nach Impfskandal in Ostfriesland: 39-Jährige verurteilt

Sie hat im Impfzentrum Schortens (Landkreis Friesland) Kochsalz-Lösung statt Corona-Impfstoff gespritzt. Nun wurde eine 39-Jährige dafür verurteilt.
Schortens – Das Landgericht Oldenburg hat am Mittwoch, 30. November 2022, eine 39-jährige Krankenschwester zu einer halbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach damit die Frau in sechs Fällen von vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Ursprünglich war sie in 15 Fällen angeklagt.
Die Frau soll im April vergangenen Jahres Spritzen entweder nur mit Kochsalzlösung aufgezogen oder den Covid-Impfstoff so stark mit Kochsalzlösung verdünnt haben, dass dieser nicht mehr wirkte. Betroffene sollen in der Folge Spritzen ohne wirksamen Covid-Impfstoff bekommen haben. Mehr als 8.000 Menschen mussten sich in Folge nachimpfen lassen.
Urteil im Impfskandal: Angeklagte gestand Tat im Vorfeld
Als strafmildernd wirkte sich der Umstand aus, dass die Angeklagte die Tat im Vorfeld gestanden hatte. „Sie bereut ihre Handlung und ist auch bereit, die Konsequenzen zu tragen“, sagte ihr Anwalt damals. Zudem sei sie weder vorbestraft gewesen, noch hätten die Betroffenen Schäden davon getragen.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine geringe Geldstrafe plädiert. Laut dem Anwalt der Angeklagten habe man nicht mehr nachweisen können, ob die Spritzen mit der Kochsalzlösung überhaupt benutzt worden sind.
Impfskandal in Ostfriesland: Angeklagte bestreitet politische Motivation
Die Frau behauptete indes, ihr sei in der sogenannten Impfküche im damaligen Corona-Impfzentrum in Niedersachsen aus einem Missgeschick heraus eine Ampulle mit dem Impfwirkstoff heruntergefallen. Um dies zu vertuschen und aus Angst um ihren Arbeitsplatz, habe sie sechs Spritzen mit geringen Impfstoffresten aus anderen Ampullen und mit Kochsalzlösung aufgezogen und zum Verimpfen an Kollegen weitergegeben.
Dieser Argumentation folgte auch das Oldenburger Gericht. Dass die Frau aus einer politischen Motivation heraus handelte – etwa als Impfgegnerin – dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Es sei von einem Versehen auszugehen, so das Gericht. Die Angeklagte hatte stets eine politische Motivation für ihr Handeln bestritten.
Die Angeklagte verlor ihre Zulassung als Krankenschwester. Am Ende des Prozesses entschuldigte sie sich. Ihr sei nicht klar gewesen, welche Konsequenzen ihre Tat haben würde. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.