1. Startseite
  2. Lokales
  3. Niedersachsen

Corona-Regeln beim Friseur: Das gilt im Januar 2022

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Yannick Hanke

Kommentare

Einer Frau werden beim Friseur die Haare geschnitten. Beide tragen FFP2-Maske.
Auch im Januar 2022 gilt es beim Friseur einige Corona-Regeln zu beachten. (Symbolbild) © Roland Schlager/dpa

Auch im neuen Jahr bestimmen die Corona-Regeln den Alltag. 2022 gibt es auch beim Friseur einiges zu beachten.

Berlin – Schnipp, schnapp, Haare ab – vor allem für Männer gestaltet sich der Besuch beim Friseur oftmals nach diesem simplen Ausspruch. Alles andere als einfach ist es hingegen, den Überblick bei all den Corona-Regeln* zu behalten, die permanent angepasst, geändert oder über Bord geworfen werden oder wie bei 2G im Einzelhandel in Niedersachsen* auf Messers Schneide stehen.

Auch im Januar 2022 gilt es einiges an Corona-Regeln beim Friseur zu beachten. Das muss im Januar 2022 beim Haareschneiden berücksichtigt werden.

2G plus beim Friseur in Niedersachsen gekippt: Auch Ungeimpfte können sich laut den neuen Corona-Regeln wieder die Haare schneiden lassen

Infolge eines weiterhin angespannten Infektionsgeschehens* und der bedrohlichen Omikron-Variante* werden Corona-Regeln bundesweite neu justiert – und damit oftmals verschärft. Über eine Erleichterung können sich hingegen Friseure in Niedersachsen freuen. Denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die in Friseursalons geltende 2G-plus-Regel gekippt.

Durch diese Corona-Maßnahme blieben Ungeimpfte hinsichtlich des Besuchs beim Friseur sowieso außen vor. Vollständig Geimpfte und Genesene wiederum mussten neben ihrem Nachweis zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen, um überhaupt Einlass in den Friseursalon zu finden. Dies ist jedoch, zumindest vorerst, passé.

Corona-Regeln beim Friseur: Friseure können dank 3G statt 2G-Plus aufatmen – andere körpernahe Dienstleistungen schauen in die Röhre

Das Angebot von Friseuren wird unter „körpernahen Dienstleistungen“ zusammengefasst. Hierzu zählen beispielsweise auch Fußpflege-Salons oder Kosmetikbetriebe. In diesen Bereichen gilt im Gegensatz zu den Corona-Regeln beim Friseur weiterhin die 2G-plus-Regel*. Zusätzlich zum Nachweis von Impfung oder Genesung muss also ein Antigen- oder PCR-Test beim Betreten vorgelegt werden, während 3G beim Friseur Einzug hält.

Wie bereit skizziert, sind Friseurbetriebe und Barbershops von dieser Corona-Regel mittlerweile ausgenommen. Nach aktuellem Stand bleibt dies auch im Januar 2022 so. Oder anders formuliert: Wer das neue Jahr mit einer radikalen Veränderung auf dem Kopf beginnen möchte, muss sich lediglich auf 3G einstellen.

Ungeimpfte müssen laut Corona-Regeln beim Friseur einen negativen PCR-Test nachweisen – doch es gibt Ausnahmen

Bleibt beim Friseur demnach im Januar 2022 also im Grunde alles beim (neuen) Alten? Nicht ganz. Denn für ungeimpfte Kunden ändert sich schon etwas. Diese Personengruppe muss auf einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) oder einen Selbsttest unter Aufsicht zurückgreifen. Diese Tests müssen durch die testende Einrichtung oder die kontrollierende Person bestätigt sein.

Nach der Probeentnahme sind sie 24 Stunden gültig. So ist es in den aktuell geltenden Pandemie-Regeln in der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinsichtlich des Besuchs beim Friseur festgelegt. Wird auf einen PCR-Test zum Nachweis zurückgegriffen, darf dieser übrigens nicht älter als 48 Stunden sein.

Doch, so hat es die Corona-Pandemie in rund zwei Jahren immer wieder gezeigt, greifen auch in dieser Hinsicht Ausnahmen. Denn von der strengeren Testpflicht beziehungsweise den Corona-Regeln beim Friseur* sind mal wieder einige Personengruppen ausgenommen.

Friseurbesuche im Januar 2022: Schüler, Schwangere oder aus medizinischen Gründen Ungeimpfte müssen aufgrund der Corona-Regeln nur negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen

Wer hiervon betroffen ist, muss lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest anstelle eines PCR-Tests vorlegen, um die Corona-Regeln beim Friseur im Januar 2022 zu befolgen. Dies gilt für Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Ebenso greift diese Ausnahme von der genauen Corona-Regel bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hierfür ist aber ein ärztlicher Nachweis zwingend erforderlich.

Von der strengeren Corona-Testpflicht beim Friseur* ausgenommen sind aber auch Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt. Selbiges gilt für Schwangere und Stillende, da es für sie erst seit dem 10. September 2021 eine offizielle Impfempfehlung gibt. Sie alle eint also, statt eines PCR-Tests lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen zu müssen, wenn es um einen Besuch beim Friseur geht.

Corona-Regeln beim Friseur: In der Schule getestete Schüler brauchen keinen zusätzlichen Test für den Friseurbesuch

Unabhängig vom konkreten Beispiel der Friseure, die ein persönliches Auf und Ab der geltenden Corona-Regeln in ihren Salons erleben, sind noch nicht eingeschulte Kinder generell von allen Pandemie-Einschränkungen ausgenommen. Und auch Schüler, die an regelmäßige Corona-Tests im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, sind von etwaigen zusätzlichen Testpflichten befreit. Ein Nachweis darüber ist aber auch hier erforderlich.

Natürlich gibt es aber auch grundsätzliche, verbindliche Verhaltensregeln, auf die beim Friseurbesuch in Corona-Zeiten geachtet werden muss. Sie dienen dem Zweck, die Ausbreitung vom Virus so gering wie möglich zu halten. Infektionsketten sollen auf diesem Wege konsequent unterbrochen werden.

Corona-Regeln beim Friseur: Vorm Besuch im Salon Termin ausmachen und Kontaktdaten angeben

Nach Corona-Regeln für den Friseurbesuch, die von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zusammengestellt worden, empfiehlt es sich demnach grundsätzlich, einen Termin fürs Haareschneiden entweder telefonisch oder online zu vereinbaren.

Zudem ist es erforderlich, die jeweiligen Kontaktdaten an den Friseur zu übermitteln. Dadurch kann gegebenenfalls über eine Corona-Infektionskette informiert werden. Wer Krankheitssymptome wie Fieber, Husten oder Atemnot aufweist, sollte den Friseursalon meiden und lieber einen neuen Termin ausmachen. Und: Besser alleine als in Begleitung erscheinen, damit sich möglichst wenig Personen im Salon aufhalten.

Im Friseursalon: Auch abseits der Corona-Regeln Hände gründlich waschen, in die Armbeuge niesen – und notfalls erst noch draußen warten

Geht es konkret um den Besuch im Friseursalon, sollte pünktlich zum vereinbarten Termin erschienen werden. Nur im Ausnahmefall können derzeit Plätze im Wartebereich (insofern dieser überhaupt noch vorhanden ist) sowie Getränke angeboten werden. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, wird darum gebeten, auch abseits der herrschenden Corona-Regeln beim Friseur draußen vor dem Salon zu warten.

Unmittelbar nach Betreten des Friseursalons wird von der BGW darum gebeten, die Hände gründlich zu desinfizieren oder zu waschen. Es gilt zudem eine strenge Husten-Nies-Etikette. Bedeutet: Wer niesen oder husten muss, sollte dies in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch tun.

Auflagen für Friseure: Haare der Kunden müssen nach gängigen Corona-Regeln vor jeder Behandlung gewaschen werden

Das ist jedoch noch längst nicht alles, was es beim Friseurbesuch in Corona-Zeiten zu beachten gilt. Damit das Infektionsrisiko verringert wird, müssen Friseure ihren Kunden vor jeder Haarbehandlung zwingend die Haare waschen. Die Maskenpflicht greift für die Corona-Regeln beim Friseur weiterhin, wenn möglich, sollte zu andern Personen zudem der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Apropos Schutzmaske: Diese wird natürlich auch vom jeweiligen Friseur getragen. Zudem heißt es von der BGW, dass nur Umhänge zum Einsatz kommen, „die nur einmal benutzt werden, um einen eventuellen Körperkontakt zu vermeiden“. Und: Damit der Kontakt mit Geräten so gering wie möglich gehalten wird, dürfen sich die Kunden die Haare selbst nicht föhnen. Dies wird ausschließlich vom Friseur vorgenommen. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

* Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am Montag, 3. Januar 2022, um 16:04 Uhr aktualisiert.

Auch interessant

Kommentare