Lockdown light in Niedersachsen: Das gilt von Weihnachten bis Silvester
FFP2-Maskenpflicht, Warnstufe 3 und Kontaktbeschränkungen: Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester. Und es kann noch schlimmer kommen.
Update vom 23. Dezember um 20:30 Uhr: Hannover – Niedersachsen hat die Weihnachtsruhe und Neujahrsruhe um zwei Wochen verlängert. Die neue Corona-Verordnung mit Lockdown light und Warnstufe 3 greift damit bis zum 15. Januar, wie die Landesregierung am Donnerstag mitgeteilt hat. Die verschärften Corona-Regeln an Weihnachten gemäß Warnstufe 3 gelten ab Heiligabend. Ab dem 27. Dezember greift zudem die Regelung, dass sich bei privaten Zusammenkünften oder Feiern nur noch bis zu zehn Personen treffen dürfen.
Erstmeldung vom 21. Dezember 2021 um 14:44 Uhr: Hannover/Berlin – FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel, Personenobergrenzen bei privaten Feiern ab Weihnachten und geschlossene Diskotheken: Kurz vor Inkrafttreten der Weihnachtsruhe mit der Warnstufe 3 in Niedersachsen hat Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) die harten Corona-Regeln in seinem Bundesland verteidigt. Man müsse sich nur einmal die dramatische Lage in den europäischen Nachbarländern anschauen, warnte der Regierungschef laut der Nachrichtenagentur dpa. Er könne nur jeder Bürgerin und jedem Bürger dringend raten, die Maßnahmen und Beschlüsse für den Lockdown light ernst zu nehmen, so Weil.
Bundesland: | Niedersachsen |
Fläche: | 47.614 km² |
Bevölkerung: | 7,982 Millionen (2019) |
Hauptstadt: | Hannover |
Corona-Verordnung: Niedersachsen mit strengen Corona-Regeln und Warnstufe 3 beim Lockdown Light über Weihnachten und Silvester
Ob in Niedersachsen oder bundesweit – überall versetzt die rasante Ausbreitung der Omikron-Virusvariante die Politik in Alarmbereitschaft. Nach Hochrechnungen der Bundesregierung werden spätestens im Februar alle Deutschen auf die eine oder andere Weise mit der Omikron-Variante in Berührung kommen. Zwar gelten die Krankheitsverläufe nach bisherigen Erkenntnissen als milder im Vergleich zur Delta-Variante. Dennoch drohen millionenfach Quarantäne-Anweisungen, weswegen es zu Arbeitsausfällen kommen kann – auch in der kritischen Infrastruktur.

In der Bundesregierung werden bereits Notfallszenarien durchgespielt und Katastrophenpläne vorbereitet. Am Dienstag kamen zudem die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu einem erneuten Corona-Gipfel zusammen, um das weitere Vorgehen und entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Laut Beschlussvorlage stehen auch Einschränkungen für Geimpfte zur Debatte.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Warnstufe 3 gilt zur Weihnachtsruhe von Weihnachten bis Silvester
Niedersachsen selber gilt bei den Corona-Regeln derzeit als Vorreiter. Bereits in der vergangenen Woche verordnete Weil eine Weihnachtsruhe für sein Bundesland. Dafür ruft die Landesregierung die Warnstufe 3 aus, auf deren Grundlage dann vom 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 die Maßnahmen verschärft werden. Doch was genau gilt ab den Festtagen bis Neujahr jetzt ganz genau. Eine Antwort bietet die folgende Übersicht:
Corona-Regeln: Kontaktbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht – diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen von Heiligabend bis zum 15. Januar 2022
- Strenge Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt.
- Einschränkungen für Geimpfte und Genesene an Weihnachten: In Niedersachsen sollen sich bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen dürfen. Voraussetzung: Sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden – es sei denn, es ist eine private Weihnachtsfeier zu Hause. Sind Ungeimpfte dabei, gelten deren Beschränkungen.
- Restaurant-Besuche: Sind für Ungeimpfte nicht möglich. Für alle anderen gilt drinnen und draußen die 2G-plus-Regel (mit Testpflicht). Gastronomen können die Testpflicht umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann gilt 2G (ohne Testpflicht). Ähnliches gilt auch für Kino, Theater oder Zoos.
- Veranstaltungen: Sind im kleinen Rahmen unter 2G-plus-Regel erlaubt. Untersagt sind hingegen Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen.
- FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel: Die ursprünglich angedachte 2G-Regel gilt beim Einkaufen in den Geschäften Niedersachsens nicht mehr. Ein Gericht hat das Vorhaben gekippt. Daraufhin wurde aber die Maskenpflicht verschärft: Wer zwischen den Jahren ein Geschenk umtauschen oder einen Gutschein einlösen will, muss im Laden eine FFP2-Maske tragen. Das gilt von Dienstag an auch in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien.
- Friseure und körpernahe Dienstleistungen*: Die Betreiber der Salons dürfen öffnen. Es gilt nach ursprünglich von 2G beim Friseur die 3G-Regel. Ungeimpfte sind also nicht ausgeschlossen, sofern sie einen aktuellen Negativtest vorlegen können. Drinnen muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.
- Silvesterparty: Es sollen dieselben Regeln wie an Weihnachten gelten, also: Mit der 2G-Regel sind bis zu 25 Teilnehmer drinnen oder bis zu 50 Teilnehmer draußen erlaubt, wobei ab zehn Teilnehmern eine Testpflicht greift. Ungeimpfte dürfen sich dagegen nur mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
- Feuerwerk, Böller und Raketen: Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot. Ausgenommen ist Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen. Anderes Feuerwerk darf nur im kleinen, privaten Rahmen abgebrannt werden. Böllern auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.
Lockdown light: Niedersachsen will zur Not Verschärfungen der Corona-Regeln nach dem Bund-Länder-Gipfel noch übernehmen
Die harten Maßnahmen scheinen für Ministerpräsident Weil aber alternativlos zu sein. Abhängig von den weiteren Entwicklungen und den Bund-Länder-Beschlüssen schloss er weitere Verschärfungen nicht aus. Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz rief er seine Amtskollegen auf, die niedersächsischen Vorgaben zu übernehmen. „Denkbar sind allerdings durchaus auch darüber hinausgehende Kontaktbeschränkungen“, sagte Weil. Hamburg zog bereits nach und verschärfte ebenfalls seine Regeln*.
Warnstufe 3 – was bedeutet das für Niedersachsen?
Niedersachsen hat ein System mit Warnstufen eingeführt. Je nach Stufe werden unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgeleitet. Die Warnstufe 3 wird dabei in der Regel ausgerufen, wenn der Hospitalisierungswert mehr als 9 beträgt, die regionale Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 200 liegt und die Intensivbetten mehr als 15 Prozent ausgelastet sind. Das Erreichen der Indikatoren muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen erfolgen.
Möglich wäre aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung etwa, die Personengrenze für Geimpfte von 25 auf zehn zu reduzieren. Auf Bundesebene ist diese Obergrenze im Gespräch und könnte ab dem 28. Dezember gelten. Es müsse zudem diskutiert werden, ob die Weihnachtsruhe vielleicht auch über den 2. Januar hinaus verlängert werden muss. „In Niedersachsen haben wir mit der aktuellen Verordnung ein sehr gutes Gerüst“, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag. Dennoch müsse man das Infektionsgeschehen weiterhin sehr genau beobachten und gegebenenfalls nachsteuern.
Corona-Verordnung in Niedersachsen: Weihnachtsruhe mit Warnstufe – Klingbeil glaubt an harte Omikron-Welle
Die Zeit drängt. Zwar sanken zuletzt die Infektionszahlen wieder, jedoch liegen sie weiter auf hohem Niveau. In Niedersachsen etwa liegt ein Hotspot im Kreis Verden. Jedoch wird laut den Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI), die auf strenge Kontaktbeschränkungen für alle plädieren, bald die Trendumkehr überall folgen und die Corona-Zahlen erneut in die Höhe schießen. Dabei wird Deutschland nach Einschätzung von SPD-Chef Lars Klingbeil wegen der vergleichsweise niedrigen Corona-Impfquote von Omikron, das ein besonderes Symptom aufweist, möglicherweise schlimmer betroffen sein als andere Länder.
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„Wir haben in Deutschland das Problem, dass nur 70 Prozent der Bevölkerung geimpft ist. Deswegen kann es uns härter treffen als andere Länder“, warnte der niedersächsische Bundestagsabgeordnete im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
++Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde am 23. Dezember aktualisiert ++