Diese Regel gilt jetzt für alle Hunde-Halter in Niedersachsen
Ab dem 1. April beginnt in Niedersachsen die Leinenpflicht. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern von bis zu 5000 Euro rechnen.
Niedersachsen – In Gewässern, auf Feldwegen, auf Wiesen und im Wald: In Niedersachsen beginnt mit dem 1. April die Leinenpflicht. Bis zum 15. Juli dürfen Hunde-Halter ihre Vierbeiner an den genannten Orten nicht frei laufen lassen. Hinzu kommen auch Deiche außerhalb bebauter Stadtgebiete.

Zudem dürfen Kommunen ihre eigenen Vorgaben machen, wo die Leinenpflicht gilt. So müssen etwa in Hannover Hunde in öffentlichen Park- und Grünanlagen immer an der Leine geführt werden. Im Nationalpark Harz gilt ganzjährig Leinenpflicht. Es gibt in einigen Kommunen in Niedersachsen aber auch Freiflächen, auf denen Hund laufen dürfen. Meist sind diese im Internet angegeben.
Jagdhunde, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen.
In Bremen gilt die Anleinpflicht für Hunde von 15. März bis 15. Juli.
Diese Regel gilt seit heute für alle Hunde-Halter in Niedersachsen: Bei Verstoß drohen hohe Strafen
Grund für die Leinenpflicht ist die im Frühjahr beginnende Brut- und Setzzeit von Wildtieren. Hunde können in der Natur einigen Schaden anrichten – etwa, wenn ein Hund an einem Jungtier schnüffelt und es dann von den Eltern aufgrund des Hunde-Geruches verstoßen wird, oder wenn der Hund brütende Vögel vertreibt – und dann das Nest auskühlt.
Zudem sind viele Wildtiere in der Zeit hochtragend und können nicht fliehen, wenn ihnen ein Hund hinterherjagt.
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Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Nabu: Leinenpflicht für Hunde hat sich als wirksam erwiesen
Aus Sicht des Naturschutzbundes (Nabu) hat sich die Leinenpflicht für Hunde als wirksam erwiesen. Idealerweise sollten Hundebesitzer ihr Tier auch schon bis zu drei Wochen vor der Plicht an die Leine nehmen. Denn: Die Brutzeit beginne mittlerweile häufig vor dem 1. April.
Ein Ausgehverbot für Katzen während der Brutzeit hält der Nabu hingegen für nicht notwendig. Zwar seien vor allem verwilderte Katzen in städtischen Gebieten eine Bedrohung für Vögel - jedoch nicht die einzige. Neben einigen anderen Tieren wie Mardern, Eichhörnchen oder Greifvögeln, werde die Vogelpopulation vor allem durch einen immer kleiner und schlechter werdenden Lebensraum bedroht. Gut wäre es laut Nabu allerdings, wenn Katzenbesitzer darauf achten würden, dass ihre Tiere zwischen Mitte Mai und Mitte Juli sich in den Morgenstunden nicht im Freien aufhalten.