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Mord in Bramsche: Prozess startet wohl innerhalb von sechs Monaten

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Von: Andree Wächter

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Hat der 20-Jährige in U-Haft die 19-Jährige in Bramsche getötet? Die Antwort findet bald ein Gericht. Für ein Urteil lautet eine Frage: Jugend- oder Erwachsenenrecht?

Bramsche – Ein 20-Jähriger soll Anfang März eine 19-Jährige in Bramsche getötet haben. Die Beerdigung und eine Gedenkfeier sind laut Staatsanwaltschaft für Montag geplant. Der junge Mann sitzt mittlerweile in der Jugendanstalt Hameln in Untersuchungshaft. Der Grund: Er könnte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sind Angeklagte bei der Tat zwischen 18 und 20 Jahre alt, kann das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn eine Reifeverzögerung vorliegt. Der Prozess wird auch vor einer Jugendkammer verhandelt. Welches Recht angewendet wird – Jugendrecht oder Erwachsenentrecht – entscheidet sich erst während der Hauptverhandlung.

Mord in Bramsche: Prozessbeginn wohl innerhalb von sechs Monaten

Bis der Prozess losgehen kann, wird es noch einige Monate dauern, so Alexander Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegenüber kreiszeitung.de. Allerdings drückt die Zeit. Ein Tatverdächtiger darf maximal sechs Monate in U-Haft sitzen, dann muss der Prozess starten oder er kommt auf freien Fuß. „Das Oberlandesgericht kann in begründeten Fällen die U-Haft verlängern“, sagt Alexander Retemeyer.

Bis zum Prozessbeginn im Fall Mord in Bramsche müssen alle Fakten zusammengetragen werden. Dazu gehört es, Zeugenaussagen der Party-Gäste zu sammeln und das Obduktionsergebnis zu bewerten. Bis der endgültige Obduktionsbericht vorliegt, wird es noch einige Wochen dauern. Bis jetzt hält die Staatsanwaltschaft einen vorläufigen Bericht in den Händen. „Das Ergebnis können wir aber nicht nennen“, sagte Alexander Retemeyer. Noch völlig offen ist, ob weitere Gutachten in Auftrag geben werden müssen.

Mordfall in Bramsche: Mordkommission bittet um Zeugenhinweise
Mord in Bramsche: In der Nähe der Festhalle war in der Nacht zu Sonntag, 5. März, eine 19-jährige Frau gewaltsam getötet worden. © Friso Gentsch/dpa

Während der Hauptverhandlung wird auch ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger über die Psyche des 20-Jährigen berichten. Seine Aussagen sind ein wichtiges Indiz, ob der Angeklagte nach Jugend- oder nach Erwachsenenrecht verurteilt werden sollte. Kriterien sind die Lebensumstände zum Zeitpunkt der Tat, also lebte der Angeklagte noch im Elternhaus oder in einer eigenen Wohnung, ging er einer Arbeit nach? Zur Einordnung: Zu Hause wohnen ist ein Baustein der Beurteilung. Zu welchem Ergebnis der Sachverständige in diesem Fall kommt, ist rein spekulativ.

Das Gericht, bestehend aus drei Richtern und zwei Schöffen, hat noch weitere Fragen zu klären. So müssen die Männer und Frauen zweifelsfrei feststellen, ob der Angeklagte überhaupt der Täter ist und wie die Tatumstände waren. Erst, wenn dies geklärt ist, geht es um die Frage: Wie muss der Täter bestraft werden? Von Freispruch bis zu zehn, 15 oder lebenslängliche Haftstrafe ist alles möglich. Das Strafmaß richtet sich danach, ob das Jugend- oder das Erwachsenenrecht angewendet wird.

Richter entscheiden bei mutmaßlichem Mord in Bramsche über das Strafmaß

Am Ende der Hauptverhandlung müssen die Richter einen weiteren dreistufigen Prozess abarbeiten. Als Erstes geht es um die Frage, Jugendlicher oder Erwachsener? Des Weiteren um die Frage: War es Mord? Und final um die Schwere der Schuld. Je nachdem, wie die Antworten ausfallen, fällt auch das Strafmaß aus.

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Eine Besonderheit gibt es im Jugendstrafrecht. Die Höchststrafe darf allein mit Blick auf diesen Gesetzestext nicht mehr als zehn Jahre betragen. Doch im Jugendgerichtsgesetz (JGG) gibt es noch einen Zusatz. In Paragraf 105 heißt es unter Absatz 3: Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.

Gerüchten und Falschinformationen zum Fall Mord in Bramsche werden polizeilich verfolgt

Mit deutlich milderen Strafen müssen wiederum Personen rechen, die meinen, ihr vermeintliches Wissen zu dem Fall allen mitzuteilen zu müssen. „In den sozialen Netzwerken und Messengern gibt es eine Vielzahl von Gerüchten und Falschinformationen“, hieß es am Montag in einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörden forderten die Bürger dazu auf, „sich an diesen Spekulationen und Hetzjagden nicht zu beteiligen“. Die Polizei erklärte, dass sie entsprechende Hassbotschaften in dem Fall in Social Media verfolge. Diese seien strafbar.

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